Schluss mit der Gedenk-Heuchelei! NS-Opfer endlich entschädigen!

1810969 NS_Opfer_Entschädigungsleistungen angleichen

Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.

Angleichung der Entschädigungsleistungen für NS-Opfer

Drucksache 18/10969

 

 

Anrede,

 

 

es ist im Deutschen Bundestag eine gute Tradition, dass am 27. Januar, dem Gedenktag für die Opfer der NS-Verfolgung, Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Opfergruppen sprechen. In diesem Jahr wird es der Schauspieler Sebastian Urbanski sein, der das Down-Syndrom hat. Er wird aus einem Brief von Ernst Putzki lesen, der von den Nazis wegen einer geistigen Behinderung ermordet worden war.

 

Das sind durchaus würdige Gedenkveranstaltungen. Die Wahrheit ist aber auch, und darum geht es im Antrag der LINKEN: Hätte Ernst Putzki die Nazizeit überlebt, er hätte in der Bundesrepublik keine Entschädigung erhalten.

 

Denn im deutschen Entschädigungsrecht gibt es bis heute gravierende Ungleichbehandlungen. Diese will unser Antrag beseitigen: DIE LINKE fordert, dass alle, die von den Nazis verfolgt worden sind, die gleichen Entschädigungsleistungen erhalten.

 

Als in den 1950er und 1960er Jahren über die Anträge nach dem Bundesentschädigungsgesetz entschieden wurde, sind etliche Opfergruppen einfach ausgeschlossen wurden. Für Homosexuelle, für Opfer der Wehrmachtsjustiz, für verfolgte Sinti und Roma, für Kommunistinnen und Kommunisten, für sog. Asoziale, und eben auch für Zwangssterilisierte und Euthanasie-Geschädigte gab es in aller Regel keine Leistungen. Denn all diese Opfergruppen sind noch über Jahrzehnte hinweg stigmatisiert und diskriminiert worden. Sie galten als Verrückte, als Schädlinge, als Verräter, denen unterstellt wurde, für ihr Verfolgungsschicksal selbst verantwortlich gewesen zu sein. Ein augenfälliges Beispiel dafür ist etwa, dass im Deutschen Bundestag zu einer Anhörung im Jahr 1961 ausgerechnet drei Mediziner als Sachverständige eingeladen worden sind, die direkt an Verbrechen im Namen der „Rassenhygiene“ beteiligt waren.

 

Erst in den letzten Jahren sind viele dieser Opfergruppen endlich politisch und zum Teil auch juristisch rehabilitiert worden. Es wurden Denkmäler gebaut, es gibt nette Gedenkfeiern – aber Entschädigungsleistungen erhalten sie noch immer nicht. Denn Anträge nach dem Bundesentschädigungsgesetz können seit 1969 nicht mehr gestellt werden.

 

Für all diese Opfergruppen, die ich eben aufgezählt habe, gilt also: Erst hat man ihnen die Entschädigung verweigert, und heute, wo sie endlich als Nazi-Opfer anerkannt sind, wird ihnen gesagt, sie hätten die Antragsfrist verpasst. Diese Logik ist ungeheuerlich zynisch.

 

Wenn sie Glück haben, werden sie mit Einmalzahlungen nach den Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes abgespeist. Nur eine Handvoll Opfer erhält monatliche Zahlungen. Das sind aber ausdrücklich nur Härteleistungen, die wesentlich geringer sind als Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Nur zum Vergleich: Während die durchschnittliche Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz 651 Euro beträgt, belief sich die Einmalzahlung nach den Härterichtlinien auf 2500 Euro. Die Entschädigung für erlittene Verfolgung, für die Ermordung von Angehörigen, für den Verlust von Lebensperspektiven oder materiellen Gütern wird diesen Überlebenden nach wie vor verweigert. Nachdem man sie jahrzehntelang nicht einmal als Opfer anerkannte, werden sie heute als Opfer zweiter Klasse diskriminiert.

 

Wir haben die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt auf diese Ungerechtigkeiten hingewiesen. Wir haben gefragt: Mit welcher Begründung werden die einen NS-Opfer schlechter behandelt als andere NS-Opfer?

 

Die Antwort der Bundesregierung war immer die gleiche: Die Entschädigungsfrage sei schon längst „erfolgreich“ gelöst.

Das ist eine dreiste Lüge, mit der die Bundesregierung den Überlebenden direkt ins Gesicht schlägt. Denn die jahrzehntelange Ungleichbehandlung, und die bis heute andauernde Ignoranz gegenüber dieser Problematik werden von vielen Überlebenden als weitere Diskriminierung, als Nichtanerkennung ihrer Verfolgung und des faschistischen Unrechts wahrgenommen. Und das völlig zu Recht, auch DIE LINKE hält diese Praxis für empörend.

 

 

Überfällig ist schon längst, dass endlich die Betroffenen der sog. Zwangsgermanisierung entschädigt werden. Zehntausende von Kindern –die genaue Zahl ist nicht bekannt – sind aus den besetzten Gebieten entführt worden, weil die Nazis sie für ausreichend „arisch“ hielten. Sie wurden ihren Eltern geraubt oder aus Kinderheimen verschleppt und verbrachten ihre Kindheit bei Nazi-Eltern oder in Heimen des Lebensborns. Etliche der Betroffenen berichten über erlittene Misshandlungen, wenn sie nicht den Vorstellungen ihrer faschistischen Kidnapper entsprachen: Es wurde ihnen Essen entzogen, sie wurden im Schnee ausgesetzt, geschlagen. Karl Vitovec de Gereben, der als Achtjähriger ins Reichsgebiet verschleppt worden war, und mit dem ich seit Jahren in Verbindung stehe, berichtet, man habe ihn misshandelt, wenn er nicht wusste, wann Hitler Geburtstag hatte.

 

Ich hoffe, alle hier im Haus haben genügend Empathie, um sich wenigstens annähernd vorzustellen, welche Traumatisierungen die Betroffenen bis heute quälen. Diese Menschen wurden aufgrund der rassistischen Vorstellungen der Nazis entführt und misshandelt. Aber die Entschädigungsgesetze berücksichtigen sie nicht, und die Bundesregierung zuckt mit den Schultern. Darin verbirgt sich eine solche Kälte, eine solche Ignoranz gegenüber den Nazi-Opfern, dass es einen schaudern lässt.

 

 

Ich meine: Deutschland ist es den Nazi-Opfern schuldig, sie anständig zu behandeln – und zwar alle!

Man kann nicht Gedenkveranstaltungen für die Toten durchführen und den Überlebenden die kalte Schulter zeigen. Man darf auch nicht die einen Nazi-Opfer gegen die anderen ausspielen. Deswegen beantragt DIE LINKE, dass alle Nazi-Opfer, auch die sog. Zwangsgermanisierten, genau die gleichen Entschädigungsleistungen erhalten, wie sie auch jenen zugestanden wurden, die Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz beziehen.

Wenn sich die Regierungsfraktionen dieser moralischen Pflicht entziehen, degradieren sie damit die Gedenkveranstaltungen zur reinen Heuchelei.