Fast 26.000 Klagen gegen verweigerten Familiennachzug

 „Nach Angaben der Bundesregierung wurden von Januar bis September 2016 bereits 25.804 Klagen gegen die Erteilung eines nur subsidiären Schutzstatus eingereicht, davon 22.699 durch syrische Flüchtlinge. Die Gerichte geben den Geflüchteten in den bislang entschiedenen über 2.000 Fällen zu über 90 Prozent Recht. Das Bundesinnenministerium wendet offensichtlich rechtswidrige Praktiken an, um den Flüchtlingen das Leben so schwer wie möglich zu machen indem es den Familiennachzug weiterhin einschränkt“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., eine Nachbeantwortung des Bundesinnenministeriums zu einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/9992). Die Abgeordnete weiter:

„Diese Abschreckungspolitik ist brandgefährlich, bedient sie doch einerseits den rechten Rand und zwingt sie andererseits Geflüchtete zur lebensgefährlichen Flucht über das Mittelmeer

Abgeordnete der SPD haben heute im Deutschen Bundestag erklärt, dass sie parlamentarischen Initiativen der Opposition zur Wiederherstellung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten zustimmen wollen, wenn es in dieser Sache kein Einlenken der Union gibt. Ich begrüße das sehr und hoffe, dass es nicht bei Ankündigungen bleibt. Die Sozialdemokraten haben in diesem Fall nicht nur die Menschenrechte, sondern auch die Rechtsprechung auf ihrer Seite.

Die jetzige Praxis ist unverantwortlich und inhuman, sie verhindert ein Ankommen und die Integration der Betroffenen und treibt die Verwaltungsgerichte in den bürokratischen Kollaps.“

die Nachbeantwortung zum Download:

KA 18_9657 Subsidiärer Schutz Syrer Nachbeantwortung_