Bundesregierung hält an rassistischer Polizeipraxis fest

Die Bundesregierung will die Praxis der polizeilichen Schleierfahndung in Grenznähe bzw. grenzüberschreitenden Zügen beibehalten und ignoriert die damit verbundenen Grundrechtsverletzungen.

Fast eine Million Mal hat die Bundespolizei im ersten Halbjahr 2016 Personenkontrollen in Grenznähe bzw. in grenzüberschreitenden Zügen oder Bahnanlagen vorgenommen. Dies darf sie nur zur Verhinderung einer „unerlaubten Einreise“. Tatsächlich gab es aber nur in 12.710 Fällen auch entsprechende „Treffer“, also in knapp über einem Prozent der Fälle.

Dieser mageren Trefferquote steht ein gravierender Grundrechtseingriff entgegen: Denn in der polizeilichen Praxis ist das sogenannte racial profiling verbreitet. Das heißt, es werden „bevorzugt“ Personen kontrolliert, deren „äußeres Erscheinungsbild“, wie es die Bundesregierung formuliert, Rückschlüsse darauf zulässt, dass es sich um unerlaubt Einreisende handelt. Die Hautfarbe dient dabei verbreitet als Kriterium. Genau das ist aber illegal:

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz stellte im Frühjahr dieses Jahres fest, dass die Hautfarbe in keinem Fall ein Kriterium für eine Kontrollmaßnahme sein darf, auch nicht als ein Kriterium neben anderen. Auf Antrag einer Klägerfamilie verwarf es eine Polizeikontrolle als grundgesetzwidrig, weil die Beamten die Kläger mutmaßlich wegen deren Hautfarbe  kontrolliert hatten.

Es wäre nun fällig, dass die Bundesregierung der Bundespolizei klare Anweisungen gibt,  die Hautfarbe in keinem Fall zum Kriterium für eine Personenkontrolle zu machen. Es darf nicht sein, dass in Deutschland jemand von der Polizei behelligt wird, nur weil er die „falsche“ Hautfarbe hat. Doch stattdessen stellt die Bundesregierung das Urteil völlig falsch dar und behauptet faktenwidrig, das Gericht halte einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 14 EMRK nur dann für gegeben, „wenn die Hautfarbe das alleinige bzw. das ausschlaggebende Kriterium für eine polizeiliche Maßnahme ist.“ An der polizeilichen Praxis soll nichts geändert werden. Damit werden Grundrechtsverstöße  seitens der Bundespolizei von der Bundesregierung offen gedeckt wird. Das ist völlig unverhältnismäßig, weil es bei der unerlaubten Einreise um einen sehr geringfügigen  Gesetzesverstoß geht.

 

1809374 racial profiling Hautfarbe