Rechtsextreme Soldaten dürfen keinen Zugang zu Waffen haben

„Es kann nicht angehen, dass die Bundeswehr ihre Nachwuchsprobleme dadurch löst, dass sie Nazis in ihren Reihen duldet. Absolut unverantwortlich ist es zudem, Soldaten, die in der Kompanie `Gedankenspiele´ über das `Jagen´ und `Abschlachten von Negern´ anstellen, weiterhin Zugriff auf Schusswaffen im Rahmen von Ausbildungen zu ermöglichen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Rechtsextreme Vorkommnisse in der Bundeswehr im Jahr 2015“. Die Abgeordnete weiter:

„Im vergangenen Jahr notierte der Militärische Abschirmdienst (MAD) 230 rechtsextremistische Verdachtsfälle in der Truppe, darunter rassistische Beleidigungen, das Zeigen des Hitlergrußes, oder das Verschicken von volksverhetzenden Äußerungen oder Fotos mit neonazistischem Inhalt über soziale Netzwerke. Allerdings mussten nur 19 Soldaten aufgrund rechtsextremer Vorkommnisse vorzeitig aus dem Bundeswehrdienst ausscheiden, in den übrigen Fällen konnten sie nach Disziplinarstrafen und Bußgeldzahlungen in der Truppe verbleiben.

Strafrechtlich gilt die Unschuldsvermutung. Aber wenn die Dienstvorgesetzten den dringenden Verdacht haben, dass ein Soldat rechtsextremes Gedankengut pflegt, muss ihm bis auf weiteres der Zugang zu Waffen verwehrt bleiben. Wenn die bestehenden Rechtsgrundlagen dafür nicht ausreichen, muss man sie eben ändern. Bei der Bekämpfung von Rechtsextremen in der Truppe darf es keinerlei Abstriche geben.“

Die Anfrage und Antwort der Bundesregierung sind hier einzusehen

18_7476 Bundeswehr Nazis 2015