Minderjährige Flüchtlinge brauchen ihre Eltern

„Dieser Pseudokompromiss der großen Koalition zum Asylpaket II bringt den betroffenen minderjährigen Flüchtlingen gar nichts. Und er verstößt ganz klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention, denn alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf, mit ihren Eltern zusammenzuleben. Jedes geflüchtete Kind ist ein Härtefall“, kritisiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Einigung der Koalitionsparteien auf die Möglichkeit, in Härtefällen auch bei minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem – also subsidiärem – Schutz einen Nachzug der Eltern zu erlauben. Jelpke weiter:

„Die Aussetzung des Familiennachzuges für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus ist an sich schon eine unmenschliche Regelung, die das international anerkannte Recht auf den Schutz der Familie unterläuft. Im Fall von minderjährigen Flüchtlingen kommt hinzu, dass die UN-Kinderrechtskonvention die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, dass ein Kind nicht von seinen Eltern getrennt werden darf – schon gar nicht für einen Zeitraum von mehreren Jahren. Minderjährige traumatisierte Flüchtlinge, die auf sich alleine gestellt in einem fremden Land sind, brauchen ihre Eltern. Ein Menschenrecht darf nicht einfach in einen humanitären Gnadenakt umgewandelt werden.

Denjenigen Flüchtlingen, die heute sechzehn und älter sind, wird das Recht auf Familiennachzug faktisch gänzlich aberkannt – denn nach Ablauf des Aussetzungszeitraumes von zwei Jahren werden sie volljährig sein und somit kein Recht mehr haben, ihre Eltern nachzuholen. Wenn man bedenkt, dass im Jahr 2015 gerade einmal 105 minderjährige Flüchtlinge einen subsidiären Schutzstatus bekommen haben, ist es umso unverständlicher, warum man diese Kinder und Jugendlichen mit einer solchen Regelung drangsaliert.“