Streichung der obligatorischen Widerrufsprüfung (Rede zu TOP 9 der 149. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages )

Erste Beratung des von den Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes – Streichung der obligatorischen Widerrufsprüfung (Drucksache 18/6202

Ulla Jelpke (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grünen haben hier eigentlich gar keine neue Debatte aufgemacht. Diese Debatte haben wir im Innenausschuss mehrfach geführt. Auch die Linke ist für die klare Abschaffung der obligatorischen Widerrufsprüfung. Sie ist längst überfällig.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Andrea Lindholz (CDU/CSU): Nein!)

Im Moment muss jeder Einzelfall eines Flüchtlings in der Tat drei Jahre nach der Anerkennung erneut geprüft werden.

(Andrea Lindholz (CDU/CSU): Innerhalb von drei Jahren!)

Auch wir halten das für eine sinnlose Beschäftigung des Personals des BAMF, das eh total überfordert ist. Auch vor dem Hintergrund der hohen Anerkennungszahlen, die wir derzeit haben, muss man davon ausgehen, dass das BAMF im Grunde genommen kollabiert, wenn man weiterhin an dieser obligatorischen Widerrufsprüfung festhält.

(Andrea Lindholz (CDU/CSU): Wozu schaffen wir eigentlich neue Stellen?)

In keinem europäischen Land außer Deutschland wurde dieses Verfahren bisher praktiziert. Warum haben es andere Länder nicht? Dass auch Österreich es jetzt einführt,

(Andrea Lindholz (CDU/CSU): Ist ein klares Zeichen, Frau Kollegin!)

macht es nicht besser.

Die Zahlen sind folgende: 2014 hat es 12 527 Prüfverfahren gegeben. In nur 5 Prozent der Fälle ist die Asylberechtigung widerrufen worden.

(Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war unser Punkt!)

Im dritten Quartal des letzten Jahres ist sogar nur noch in 2,2 Prozent der Fälle widerrufen worden. Und die Gerichte haben in den meisten dieser Fälle den Widerruf zurückgewiesen und das Asylrecht erneut bestätigt. Wenn man das über Jahre feststellt, dann ist es doch völlig unsinnig, immer noch solche Prüfungen durchzuführen.

(Andrea Lindholz (CDU/CSU): Da hatten wir ganz andere Zahlen und eine ganz andere Situation!)

Jetzt komme ich einmal zu Ihnen, Frau Lindholz. Es geht hier um Menschen und nicht in erster Linie um Anreize. Wenn zum Beispiel die Kinder in Deutschland für drei Jahre zur Schule geschickt werden, dann ist das integrationshemmend, wenn man den Leuten Angst macht: Was passiert in drei Jahren?

(Andrea Lindholz (CDU/CSU): Das ist unser Asylrecht! – Max Straubinger (CDU/CSU): Wer nicht berechtigt ist, muss wieder nach Hause gehen!)

Wie wird es mit meiner Familie weitergehen? – Es ist eine reine Schikane vor dem Hintergrund, dass man weiß, dass diese Menschen sowieso hierbleiben dürfen.

(Andrea Lindholz (CDU/CSU): Unbefristet, klar! Für immer! – Max Straubinger (CDU/CSU): Sie sollten sich ans Recht halten!)

Deswegen ist es richtig, dass der Schutzstatus im Grunde genommen eine Bleiberechtsperspektive für die Menschen haben muss. Das halte ich für absolut wichtig.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Menschen dürfen nicht verunsichert werden. Vor allen Dingen ist die jetzige Regelung integrationshemmend. Das darf einfach nicht sein.

Das BAMF hat in der Tat eine Unmenge von Aufgaben. Wir haben das hier immer wieder diskutiert. Ihre Fraktion und auch der Bundesinnenminister haben lange Zeit alle Forderungen ignoriert, mehr Stellen zu schaffen und eine Aufstockung des Personals vorzunehmen. Das ist lange Zeit zurückgewiesen worden. Jetzt haben wir mehr Stellen. Nun ist es wichtig, dass die entscheidenden Aufgaben erledigt werden. Ich halte es für ausgesprochen konstruktiv, sich auch Gedanken darüber zu machen, wie man Bürokratie abbauen kann, wenn sie im Verfahren ohnehin nichts bringt.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, bereits Ende 2014 lagen 169 000 unentschiedene Asylanträge beim BAMF vor. Heute sind es 365 000 offene Verfahren. Die Menschen, die hier im Verfahren sind, warten bis zu einem Jahr darauf, dass sie überhaupt einen Asylantrag stellen können.

Trotz dieser Zahlen werden wichtige Schritte zur Beschleunigung der Asylverfahren nicht gegangen. Es fehlt zum Beispiel noch eine Altfallregelung. Auch damit könnte man das BAMF entlasten.

Statt weiterhin für diejenigen Flüchtlinge, bei denen sicher ist, dass sie hierbleiben werden – bei den Menschen aus Syrien, Irak, Afghanistan und Eritrea beträgt die Anerkennungsquote ja über 99 Prozent -, schriftliche Verfahren zu praktizieren, wie es in letzter Zeit der Fall war, sorgen Sie für eine erhöhte Arbeitsbelastung beim BAMF, indem jetzt wieder individuelle Befragungen eingeführt werden. Auch das halten wir für falsch. Diese Maßnahmen in der Behörde, die viel Zeit kosten, müssen zurückgefahren werden, damit die Menschen schneller anerkannt werden.

Frau Lindholz, Sie wissen genauso gut wie ich: Erst wenn jemand anerkannt ist, hat er Zugang zu Integration. Mit einem Jahr und mehr dauert das gegenwärtig viel zu lange.

(Andrea Lindholz (CDU/CSU): Das stimmt doch überhaupt nicht! Die Maßnahmen starten bei einer guten Bleibeperspektive! Was Sie jetzt erzählen, ist einfach wieder falsch!)

Deswegen appelliere ich an Sie: Geben Sie der Integration eine Chance, und gehen Sie diese Schritte der Entbürokratisierung!

Ihre hier geführte Anreizdebatte halte ich für in der Sache völlig verfehlt. Gerade die Menschen, über die wir heute reden, haben einen Schutzstatus, den sie zu Recht bekommen haben.

(Max Straubinger (CDU/CSU): Der wird auch wieder überprüft!)

Sie stellen das in Zweifel, indem Sie so tun, als würden diese Menschen hier nur irgendwelchen Anreizen folgen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)