Asyl-Obergrenzen sind und bleiben unzulässig

„Asyl-Obergrenzen sind weder mit deutschem Verfassungsrecht, noch mit EU-Recht oder internationalen Rechtsgrundsätzen vereinbar. Das wurde auch längst durch ausführliche juristische Expertisen klargestellt und belegt. Trotzdem beharren einige Ewiggestrige aus den Reihen der Unionsparteien immer noch störrisch auf ihrer inhumanen Abschottungspolitik und bestärken damit den rechten Mob in seinen rassistischen Ressentiments gegen Flüchtlinge“ kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die wiederaufkeimenden Forderungen nach Asyl-Obergrenzen. Erst im Dezember 2015 hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem von Jelpke in Auftrag gegebenen Gutachten die grundsätzliche Unvereinbarkeit von Asyl-Obergrenzen mit Unionsrecht und internationalem Recht festgestellt. Jelpke weiter:

„Es gibt derzeit viele reale Herausforderungen, denen es sich zu stellen gilt – wie etwa die winterfeste Unterbringung von Flüchtlingen, ihre Versorgung und ihre zügige Integration. Damit sollten wir uns jetzt konstruktiv und konzentriert auseinandersetzen, anstatt immer wieder dieselben Anti-Asyl-Phantasien der CDU und vor allem der CSU durchzukauen. Asyl-Obergrenzen verstoßen ganz klar gegen die humanitäre und rechtliche Verpflichtung zur Aufnahme und zum Schutz von Flüchtlingen. Sie durchzusetzen würde einen Bruch des EU-Rechts und des Völkerrechts sowie die Aufkündigung der Menschenrechte bedeuten.“

 

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum Download: WD 153-15_Obergrenzen bei der Aufnahme von schutzbedürftigen Personen