Asyl-Obergrenzen sind rechtswidrig

„Asyl-Obergrenzen sind weder mit den Grundwerten einer humanitären Flüchtlingspolitik noch mit internationalem Recht vereinbar. Das Menschenrecht auf Asyl steht unter keinem Finanzierungs- oder Kapazitätsvorbehalt“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das Ergebnis eines umfassenden Gutachtens zur Zulässigkeit von Obergrenzen im Asylrecht, welches vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in ihrem Auftrag nach eingehender Prüfung der Rechtslage angefertigt wurde. Jelpke weiter:

„Alle Befürworter von Asyl-Obergrenzen sollten erst einmal einen Blick ins Gesetz werfen: Eine solche faktische Grenzschließung wäre weder mit Verfassungsrecht, noch mit EU-Recht oder mit internationalen Verpflichtungen vereinbar. Flüchtlinge haben ein Recht auf Schutz, auf eine individuelle Prüfung ihrer Asylgründe und auf effektiven Rechtsschutz gegen ablehnende Asylentscheidungen. Diese Rechte dürfen nicht einfach unter Berufung auf einen vorgeblichen Staatsnotstand oder mangelnde finanzielle Mittel ausgehebelt werden. Deutschland kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen ist weder begrenzbar noch steht sie zur Disposition – sie ist eine humanitäre Pflicht.“