Sprachkurse sind unbedingt notwendig und dürfen keine Belastung sein

„Das ist reine Schikane, kontraproduktiv und zudem verfassungswidrig. Damit wird auch Schäuble zum Integrationshindernis“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Forderung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Flüchtlinge zu einem Kostenbeitrag von 36 Euro im Monat für den Besuch von Sprachkursen zu verpflichten. Die Koalition hatte bisher von einem eher symbolischen Preis von 1,39 Euro monatlich gesprochen. „Sprachkurse dürfen nicht als Bestrafung und auch nicht als Einschränkung des Existenzminimums daherkommen.“ Jelpke weiter:

 

„Gerade erst wurde durch eine Gesetzesänderung Asylsuchenden der Zugang zu Sprachkursen ermöglicht – jetzt werden Asylsuchende von einer Teilnahme abgeschreckt, da sie über ein Viertel ihres sogenannten Taschengeldes dafür aufwenden müssten. Die Teilnahme am Sprachkurs und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das eine ist vielmehr Bedingung für das andere.

 

Bei anerkannten Flüchtlingen wiederum, die zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen verpflichtet werden können, verletzen Schäubles Pläne zudem die Verfassung. Denn bei der Festlegung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ist der Besuch von Sprachkursen nicht eingerechnet worden. Werden diese nachträglich angerechnet, wird damit zwangsläufig das Grundrecht auf Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums verletzt.

 

An einem raschen Erwerb deutscher Sprachkenntnisse haben sowohl die Flüchtlinge selbst als auch die deutsche Gesellschaft ein viel zu großes Interesse, als dass es gerechtfertigt wäre, die Kurse als Belastung auszugestalten.“