Staatsschutzdateien der Bundessicherheitsbehörden verletzen Grundrechte

„Die Zahl gespeicherter Personen bei den Bundessicherheitsbehörden hat sich auch nach kritischen Hinweisen der Bundesdatenschutzbeauftragten nicht verringert. Damit bleiben die Zweifel daran, dass die Dateien von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz den wesentlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen, bestehen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu „Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes“. Jelpke weiter:

„Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat bereits vor drei Jahren und erneut vor wenigen Wochen darauf hingewiesen, dass in Dateien von BKA und BfV eine hohe Anzahl von Personen zu Unrecht gespeichert war. Betroffen waren dabei vor allem Dateien mit angeblichen Linksextremisten, die gar keine waren. Erst zwei Jahre nach den ersten Hinweisen hat das BKA mit einer ‚Bereinigung‘ seiner Dateien begonnen.. So wurden aus der Datei ‚Internationaler Terrorismus‘ von insgesamt 8170 sog. Person/Ereignis-Beziehungen 6815 gelöscht, weil ihre Speicherung als rechtswidrig erkannt wurde.

Insgesamt hat es aber nur in drei von 18 Staatsschutz-Dateien solche Bereinigungen gegeben. Die Gesamtzahl der gespeicherten Personen hat bei dieser Prüfung nicht abgenommen. Die Datei ‚Innere Sicherheit‘ ist sogar von 89.000 auf rund 100.000 Einträge gewachsen. Bedenken weckt auch die hohe Zahl von Kontakt- und Begleitpersonen sowie sog. Prüffälle, die etwa in der Datei ‚Internationaler Terrorismus‘ über die Hälfte der 16.000 Einträge ausmachen.

Der Verfassungsschutz hat sich einer Überprüfung und Bereinigung seiner Dateien komplett entzogen. Beim Inlandsgeheimdienst wird der Datenschutz offenbar auch in Zukunft besonders klein geschrieben. Ebenso wie Transparenz, denn Angaben zur Zahl der Dateien, ihren Bezeichnungen und Inhalten hat die Bundesregierung als ‚geheim‘ klassifiziert, um sie einer Überprüfung zu entziehen.

Wenn die Dienste mit den Grundrechten der Bürger so lax umgehen, brauchen sie sich über wachsendes Misstrauen nicht zu wundern. Nicht Geheimnisverrat durch Journalisten, sondern Geheimniskrämerei durch Behörden ist das Problem.“

Antwort der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/056/1805659.pdf

VS-NfD-Teil: https://netzpolitik.org/2015/staatsschutzdateien-undurchsichtige-datenspeicherungen-und-mangelnde-oeffentliche-kontrolle-mit-unterstuetzung-der-bundesregierung/