Islamhass nicht weiter verharmlosen

„Die Bundesregierung verharmlost weiterhin systematisch Islamhass und antimuslimische Straftaten“, beklagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2015“ (Drs. 18/5586). Die Abgeordnete weiter:

„Zwar sollten bereits rund 20 von der Bundesregierung registrierte antimuslimische Aufmärsche in letzten Quartal ein deutliches Alarmsignal sein. Denn es kann nicht angehen, dass hier ganz offen Stimmung gegen Millionen muslimischer Bürger in unserem Land gemacht wird. Doch diese Aufzählung ist bei weitem unvollständig. So fehlen die zentralen Pegida-Aufmärsche in Dresden, wo etwa am 13. April der niederländische Islamhasser Geert Wilders vor Tausenden Teilnehmern gegen Muslime hetzen konnte. Nur zur Erinnerung: die antiislamische Stoßrichtung dieser Bewegung steckt bereits im Namen Pegida-Bewegung. Auch die Legida-Aufmärsche in Leipzig und die Bärgida-Demonstranten in Berlin, bei denen bekannte muslimfeindliche Hassprediger wie der selbst vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtete Michael Stürzenberger auftraten, sind der Bundesregierung keine Erwähnung wert. Das von der Bundesregierung für eine Aufnahme in die Statistik islamfeindlicher Aufmärsche genannte Kriterium „überwiegend rechtsextremistisch beeinflusst bzw. gesteuert“ ist ganz offensichtlich untauglich, wenn keine organisierten Neonazis und NPD-Kader an der Spitze der Demonstrationen stehen. An den menschenverachtenden Inhalten von Pegida & Co ändert dies freilich nichts. Islamfeindlichkeit betrifft nicht nur den rechten Rand, sondern auch große Teile der sogenannten Mitte der Gesellschaft

So wird eine gesellschaftliche Stimmung erzeugt, in der es auch in den letzten Monaten wieder zu Schändungen und Anschlägen auf Moscheen und anderen islamfeindlichen Straftaten kam. Das ganze Ausmaß von islamfeindlichen Straftaten bleibt allerdings im Dunkeln, solange es hier keine separate Erfassung im Rahmen des Themenfeldkataloges Hasskriminalität der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) gibt. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf durch die Innenministerkonferenz.“

Die Anfrage und Antwort der Bundesregierung befinden sich hier:

KA 18_5586 Islamfeindlichkeit II 2015