Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen in Deutschland zügig gewährleisten

„Infolge vieler Proteste scheint die Bundesregierung das Problem der langen Wartezeiten beim Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen endlich ernsthaft anzugehen. Umso unverständlicher ist es, dass eine Visa-Terminbeantragung per E-Mail nur im Libanon, nicht aber in der Türkei ermöglicht wird, wo die Wartezeiten nachweislich besonders lang sind“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE zu Antworten der Bundesregierung auf zwei schriftliche Fragen (BT-Drs. 18/4993). Jelpke weiter:

„Es ist gut, dass die Proteste nun endlich Wirkung zeigen und sich das Auswärtige Amt bemüht, die unerträglich langen Wartezeiten beim Familiennachzug zu in Deutschland anerkannten syrischen Flüchtlingen zu verkürzen. Das hat viel zu lange gedauert. Die Betroffenen haben einen Rechtsanspruch auf Einreise und leben bis zu dessen Durchsetzung zumeist unter gefährlichen und prekären Bedingungen. Wartezeiten von bis zu einem Jahr allein für die Vorsprache zur Beantragung eines Visums sind deshalb inakzeptabel.

In der Türkei beträgt die Wartezeit zur Vorsprache im Visaverfahren beim Nachzug zu syrischen Flüchtlingen nach Auskunft der Regierung rund 8-9 Monate (BT-Drs. 18/4765). Dennoch ist dort die Möglichkeit einer Visabeantragung per E-Mail nicht vorgesehen, obwohl dies die technische und bürokratische Bearbeitung der Anträge deutlich beschleunigen könnte. Zudem bliebe den Antragstellern der kostenpflichtige Umweg über private Dienstleister zur Terminvermittlung erspart. Hier muss der Außenminister dringend nachsteuern.

Aber auch die Bundesländer sollten das ihrige zur Beschleunigung des Familiennachzuges syrischer Flüchtlinge beitragen, denn sie müssen der Visumerteilung in jedem Einzelfall zustimmen. Das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium haben die Länder in einem Schreiben vom 4. Mai 2015 deshalb dazu aufgefordert, schnelle und großzügige Regelungen zu treffen. Dies muss zügig in die Tat umgesetzt werden, denn es geht um das grundrechtlich geschützte Familienzusammenleben von verfolgten und häufig schwer traumatisierten Menschen.“