Bund muss psychosoziale Behandlung traumatisierter Flüchtlinge sicherstellen

„Die Bundesregierung darf sich nicht bei der psychosozialen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge aus der Verantwortung stehlen. Deutschland ist hierzu auch aufgrund einer EU-Richtlinie rechtlich verpflichtet. Wenn EU-Fördermittel nicht ausreichen und Therapiekosten durch Krankenkassen in der Praxis nicht übernommen werden, ist der Bund in der Pflicht, finanziell und durch rechtliche Regelungen zu helfen“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der LINKEN, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN „Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen“ (BT-Drs. 18/4622). Ulla Jelpke weiter:

„Von der EU wird es künftig nur noch etwa 2,15 Mio. Euro Fördermittel jährlich für die Aufgabe der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen geben, darunter die so wichtige psychotherapeutische Behandlung traumatisierter Flüchtlinge.

Die Bundesregierung verweist pauschal auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen bei der Gesundheitsversorgung. Die sind damit aber infolge gestiegener Asylzahlen völlig überfordert. Nach der geänderten EU-Aufnahmerichtlinie ist Deutschland rechtlich verpflichtet, , traumatisierte Flüchtlinge medizinisch und psychologisch angemessen zu behandeln. Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben noch den hieraus resultierenden Umsetzungsbedarf. Dabei ist die Richtlinie bis spätestens Juni 2015 umzusetzen und jetzt besteht Handlungsbedarf: Erforderlich ist eine Übergangsfinanzierung durch den Bund für Zentren, die akut Hilfe brauchen. Mittelfristig müssen weitergehende Regelungen zur dauerhaften Absicherung der psychosozialen Zentren getroffen werden, etwa durch eine grundsätzliche Anerkennung ihrer sehr spezifischen Arbeit bei den Krankenkassen“.

Die Antwort der Bundesregierung auf die BT-Drs. 18/4622: 1804622_psychosoziale Behandlung traumatisierter Flüchtlinge_LINKE