Polizeikontrollen bei der unerlaubten Einreise und Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (18/4149)

2014 gabt es 2.313.750 Kontrollen zur Verhinderung unerlaubter Einreise durch die Bundespolizei im grenznahen Raum („Schleierfahndung“ nach §23 Abs.  1 Nr. 3 BPolG; Frage 6). Die Zahl der Kontrollen ist gegenüber den Vorjahren – auf hohem Niveau – leicht zurückgegangen. Die dabei festgestellten Verstöße (unerlaubte Einreise / Aufenthalt) haben jedoch deutlich zugenommen (offenkundig eine Folge der verstärkten Asylsuche): 2014: knapp 35.000 Mal unerlaubte Einreisen, knapp 7.500 Mal unerlaubter Aufenthalt, Vorjahr: unter 20.000 bzw. unter 5.000 (siehe zu Frage 7).

Wer ist von den Feststellungen unerlaubte Einreise betroffen?

Im Jahr 2014 waren offenkundig vor allem Schutzsuchende betroffenen, die als Asylsuchende sehr hohe Anerkennungschancen haben: Die TOP 3 der Aufgegriffenen: 14.029 Syrer (Vorjahr: 3.439; zur Info: nur inhaltlich entschiedene Asylanträge 2014: 99,9%, Asylerstanträge SYR 2014: 39.332), 7.945 Eritreer (nur inhaltlich entschiedene Asylanträge: 98,4%; Anträge: 13.198), 3.756 Afghanen (nur inhaltlich entschiedene Asylanträge: 68,4%, Asylanträge: 9.115)!

Die Rechtsgrundlage für diese millionenfachen Kontrollen wird von der EU-Kommission in Zweifel gezogen, weil gegen den Grundsatz verstoßen wird, dass es an EU-Binnengrenzen keine systematischen Kontrollen geben darf. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde deshalb eingeleitet, wie die Bundesregierung noch einmal bestätigt (siehe Vorbemerkung und Fragen 1-5). Pikanterweise weigert sich die Bundesregierung, das Einleitungsschreiben der Kommission den Mitgliedern des Bundestages zur Verfügung zu stellen, obwohl sie rechtlich hierzu verpflichtet ist.

Hier die Antwort: 1804149_Grenzkontrollen 2014

und eine Übersicht der Zahlen der vergangenen Jahre: Vermerk 150227 racial profiling