Weitere Gesetzesverschärfungen nicht mit Grundrechten vereinbar

Hier wäre zunächst einmal nach der praktischen Umsetzung zu fragen, bevor neue Maßnahmen ergriffen werden. Ein Aufkleber würde die Personen in allen Lebensbereichen stigmatisieren. Das ist deshalb unverhältnismäßig, weil es sich eben nicht um Straftäter handelt, sondern um Personen, die lediglich im Verdacht stehen, sie könnten künftig Straftaten begehen. Das ist zu wenig, um derart gravierende Grundrechtseingriffe zu legitimieren. Wenn man erst damit anfängt, Pässe verdächtiger Bürger zu stempeln, wo soll das dann enden?

Auf der Grundlage von Paragraph 89a Strafgesetzbuch (Stichwort Terrorcamps) werden derzeit schon 84 Ermittlungen geführt. Für Behauptungen, das Instrument sei nicht scharf genug, gibt es keinerlei Belege. Eine weitere Verschärfung der Antiterrorgesetze wäre nur denkbar, wenn der Straftatbestand noch diffuser formuliert würde als ohnehin schon. Das würde jedoch zu ernsthaften rechtsstaatlichen Problemen führen.

Die Sicherheitsgesetze sind in Deutschland schon einschneidend genug, um effektiv gegen Terroristen vorgehen zu können.“