Artikel: Staatswohl vor Bürgerrechten

Es gibt keine völkerrechtlich bindenden Abkommen, die die Zusammenarbeit deutscher und ausländischer Geheimdienste regeln. Das erklärte die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion über »deutsch-US-amerikanische Beziehungen im Bereich der elektronischen Kriegsführung«. Eine Datenweitergabe erfolgt auf der Grundlage von Übermittlungsvorschriften in den Gesetzen zum Bundesnachrichtendienst (BND), Verfassungsschutz und Militärischen Abschirmdienst (MAD). Die Bundesregierung bestätigt allerdings Medienberichte, wonach im Jahr 2002 unter der damaligen SPD-Grünen-Regierung ein Abkommen über die Zusammenarbeitet zwischen dem BND und dem US-Geheimdienst NSA unterzeichnet wurde. Zustandekommen, Inhalt und Geltungsdauer diese Vereinbarung sind allerdings »geheim«. Die Veröffentlichung würde »Staatswohl« und »Sicherheit der Bundesrepublik« gefährden. Durch die Enthüllungen des Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden war bekanntgeworden, daß die NSA nicht nur kräftig in Deutschland spioniert, sondern auch, daß der BND monatlich rund 500 Millionen im Ausland gewonnene Telekommunikationsdaten an die NSA weiterreicht. Doch selbst bei der Frage, ob eine Weitergabe von Telekommunikationsdaten von Bundesbürgern an den US-Geheimdienst ausgeschlossen werden könne, verweist die Bundesregierung auf eine in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegte Antwort. Die Einsichtnahme dort verpflichtet die Abgeordnete allerdings zur Verschwiegenheit.

Die NSA hatte den BND als »fleißigsten Partner« bei Abhöraktionen in Afghanistan gelobt. Aus den übermittelten Telekommunikationsdaten lassen sich Bewegungsprofile für tödliche Drohnenangriffe erstellen. Zwar existiert kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das den USA die Nutzung von weitergegebenen Daten zur gezielten Tötung von Terrorverdächtigen verbietet. Übermittlungen des BND an US-Nachrichtendienste würden »jedoch mit einer negativen Zweckbindung in diesem Sinne versehen«, versucht die Bundesregierung zu beruhigen.

Der Schutz des Staatswohls wird von der Regierung auch bemüht, um offene Antworten zu Einrichtungen der elektronischen Kriegsführung in Deutschland zu verweigern. Dies betrifft selbst Horchposten, die bereits vor Jahren außer Betrieb gestellt wurden. Auch nach dem Ende des Kalten Krieges befinden sich in der BRD zahlreiche Geheimdiensteinrichtungen der USA. So unterhält die NSA im Europakommando der US-Streitkräfte in Stuttgart/Vaihingen ihr europäisches Haupt- und Stabsquartier. In der Lucius-D.-Clay-Kaserne wird derzeit ein mit modernster Technik ausgestattetes Abhörzentrum des Geheimdienstes der US-Landstreitkräfte gebaut, das Aufklärungs- und Spionagedaten aus über 50 Ländern – von Rußland bis Israel – beschaffen soll.