Rede im Bundestag: Auslandseinsätze der Polizei nicht ausbauen, sondern zügeln

Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Deutsches Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Friedensmissionen stärken und ausbauen (Drs. 17/8603)

Anrede,

Kern des Antrages, den die SPD hier vorlegt, ist die Forderung nach noch mehr und noch größeren Auslandseinsätzen der Polizei. Damit folgt die SPD einem Weg, der während ihrer Regierungszeit mit den Grünen eingeschlagen worden ist. Sie geht aber an den wirklichen politischen Problemen vollkommen vorbei, die da lauten: parlamentarische Kontrolle und Einhaltung von Menschenrechtsstandards.

Der Antrag ist ein Sammelsurium von technischen, formalen und organisatorischen Erwägungen und Beschreibungen. Die Feststellung, dass internationale Polizeimissionen im Ausland ein zentraler Bestandteil der Außenpolitik sind, ist so richtig wie banal.

Der SPD-Antrag bemängelt, dass Ressourcen für längerfristige Missionen nicht bereitgestellt würden, dass die Konzeptionierung spezieller Auslandseinheiten gescheitert sei, dass die Förderung der Motivation für Polizistinnen und Polizisten, in den Auslandseinsatz zu gehen, ungenügend sei. Die SPD fordert ein Bündel von Maßnahmen, die diese Hindernisse und Probleme beseitigen sollen, angefangen von den rechtlichen Rahmenbedingungen bis zur verbesserten Neuauflage der Einsatzeinheiten und weiteren Personalentwicklungsplanungen.

Was die SPD allerdings versäumt, ist, nach den politischen Hintergründen und dem Sinn dieser Auslandseinsätze zu fragen. Sie verwendet pauschal den Begriff der „Friedensmissionen“, was nichts weiter ist als die übliche Schönfärberei, die man von Regierungsparteien und solchen in spe kennt.

Im Antrag steht kein Wort darüber, dass deutsche Polizisten in Afghanistan am Krieg beteiligt sind, weil sie eine der Kriegsparteien ausbilden. Denn der Aufbau der afghanischen Polizei dient der Herrschaftssicherung des Karzai-Regimes, da wird dann auch großzügig über dessen Menschenrechtsverletzungen hinweg gesehen.

Im Antrag steht kein Wort darüber, dass deutsche Polizisten in Saudi-Arabien tätig sind, um dem feudalen Regime bei der Aufrüstung seines Sicherheitsapparates zu helfen. Der saudische Grenzschutz wird sogar bei der „sicheren Führung“, so heißt das dann, des Sturmgewehrs G 3 ausgebildet. Auf wen dann damit geschossen wird, das interessiert die Bundesregierung aber genauso wenig wie offenbar die SPD-Fraktion.

Im vorigen Jahr haben die Kollegen der SPD lauthals protestiert, als herauskam, dass deutsche Polizisten über Jahre hinweg Ausbildungsunterstützung für die belarussische Miliz geleistet haben. Eine solche Hilfe für eine Diktatur sei unvertretbar, hieß es, und wieso der Bundestag niemals unterrichtet worden sei.

Damit hat die SPD rein rhetorisch des Pudels Kern genannt: Es darf nicht sein, dass mit Hilfe der deutschen Polizei menschenrechtsfeindliche Regime gestützt werden, es darf auch nicht sein, dass mit ihnen Kriege geführt oder geplant werden. Bei Auslandseinsätzen ist strikt darauf zu achten, dass Menschenrechte und demokratische Standards beachtet und nicht, wie wir aus dem Einsatz in Saudi-Arabien wissen, aus falscher Rücksichtnahme auf die jeweilige Herrschaftsclique kurzerhand aus dem Ausbildungsprogramm gestrichen werden.

Die Position der LINKEN ist in dieser Hinsicht eindeutig: Wir wollen nicht noch mehr Auslandseinsätze der Polizei. Wir halten den Einsatz der Polizei als Mittel der Außenpolitik ohnehin für verfassungsmäßig höchst problematisch. Vor allem dann, wenn ein solcher Einsatz in Zusammenhang mit kriegerischen Maßnahmen stattfindet. Vor allem aber wollen wir, dass Polizeieinsätze in Übereinstimmung mit den Menschenrechten erfolgen und nicht der Stützung autoritärer Regime dienen.

Um das sicherzustellen, wollen wir eine verbesserte parlamentarische Kontrolle. Wir wollen, dass die Bundesregierung immer schon im Vorfeld solche Einsätze mitteilen muss, um den Missbrauch deutscher Polizisten für menschenrechtsfeindliche Zwecke und kriegerische Unternehmungen zu verhindern, oder zumindest zu erschweren.

DIE LINKE befindet sich damit jedenfalls der Form nach in Übereinstimmung mit der Gewerkschaft der Polizei. Die fordert in einem Positionspapier von November 2011, ich zitiere, „eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Einsätze der Polizei im Ausland. Für alle Polizeimissionen und -einsätze, seien sie bilateral oder international, muss der Deutsche Bundestag ein Rückholrecht durch entsprechenden Beschluss und damit jederzeit das Recht zur Beendigung eines Einsatzes bzw. einer Mission haben.“ Die GdP stehe „der derzeitigen Praxis der nur bruchstückhaften Antwort auf parlamentarische Anfragen skeptisch gegenüber“, zu ergänzen ist, dass solche Anfragen fast ausschließlich von der Fraktion DIE LINKE kommen, die anderen Fraktionen haben offenbar kein großes Interesse an dieser Thematik.

Die GdP will außerdem sichergestellt wissen, dass mit den Kenntnissen, die deutsche Polizisten vermitteln, nicht am Ende die Zivilbevölkerung des betreffenden Landes oder auch verbündete Streitkräfte drangsaliert werden.

Diesen Forderungen der GdP entspricht weitgehend ein Antrag, den die Fraktion DIE LINKE heute ebenfalls hier im Plenum zur Abstimmung bringt. Es ist höchst interessant, dass die SPD weit hinter die Position der GdP zurückfällt. In ihrem Antrag ist in schonungsloser Flachheit und Unverbindlichkeit davon die Rede, eine „umfassende Grundlage zur besseren Einbindung des Parlaments“ erarbeiten zu wollen.

Eine solche Gummiformulierung braucht kein Mensch, das ist einfach nur peinlich.

Zumal es eine solche umfassende Grundlage ja bereits gibt, in Form des schon erwähnten Antrages der LINKEN. Wenn die SPD dem nicht zustimmt, wovon leider auszugehen ist, entlarvt sie selbst ihr empörtes Getue über den Belarus-Einsatz der Polizei vom vorigen Jahr als reines Theater in der Sommerpause. Dann bleibt es dabei, dass DIE LINKE die einzige Fraktion dieses Hauses ist, die wirklich ein, wenn auch sehr kritisches, Interesse an Polizeieinsätzen im Ausland hat und die Rechte des Parlamentes stärken will.

(Die Rede wurde nach einer Vereinbarung der Fraktionen zu Protokoll gegeben.)