Pressemitteilung: Bundestag muss Beweismaterial zum NPD-Verbot einsehen dürfen

„Ich habe keinen Zweifel, dass es sich bei der faschistischen NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, deren Verbot die Neonazis von staatlicher Parteienfinanzierung und dem Schutz des Parteienprivilegs abschneiden würde.

Um die Stichhaltigkeit des Belastungsmaterials zu prüfen, muss auch das Parlament einbezogen werden. So müssen sich auch die Abgeordneten davon überzeugen können, dass das Material nicht erneut oder immer noch durch V-Leute in der NPD kontaminiert ist.

Bevor über ein neues Verbotsverfahren entschieden wird, muss sichergestellt sein, dass die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen beachtet werden. Ein weiteres Scheitern gegen die faschistische Partei wäre nicht zu verantworten und der endgültige GAU für den Verfassungsschutz.“