Pressemitteilung: Renten von Zwangsarbeitern nicht besteuern

„Seit 2005 unterliegen Rentenzahlungen an im Ausland lebende Empfänger der deutschen Steuerpflicht. NS-Opfer sollten eigentlich davon ausgenommen werden. Aber das gilt nicht für eine Vielzahl von Zwangsarbeitern: Diese werden nur steuerbefreit, wenn sie den Kriterien des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) entsprechen. Die sind allerdings denkbar eng. Als Verfolgter im BEG-Sinne gilt nur, wer ‚aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung‘ verfolgt worden ist. Das trifft auf die meisten Zwangsarbeiter nicht zu.

Sie wurden deportiert, weil sie jung, gesund und kräftig waren und die Nazis ihre Arbeitskraft rauben wollten. Die Rentenansprüche, die ihnen aus der zwangsarbeitsbedingten Ersatzzeit erwachsen, müssen sie versteuern. Vor allem in Belgien hat das einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, die belgische Regierung hat 11.000 Namen von Zwangsarbeitern übermittelt. Wie deren Anträge auf Steuerbefreiung behandelt werden, will die Bundesregierung aber nicht wissen, weil das Finanzamt Neubrandenburg zuständig sei.

DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, sofort alles Notwendige zu tun, damit NS-Opfer auf Rentenansprüche aus Zwangsarbeit keine Steuern zahlen müssen. Alles andere wäre zynisch.“

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