Pressemitteilung: Bundesregierung hält an widersinnigen und rechtswidrigen Kostenbescheiden für Flüchtlinge fest

„Wer als Asylsuchender über einen Flughafen einreist, muss sich einem Schnellverfahren unterziehen. Wird der Asylantrag innerhalb von zwei Tagen als „offensichtlich unbegründet“ abgewiesen, werden die Asylsuchenden in Zurückweisungshaft genommen. Die Bundespolizei stellt ihnen dann die Kosten der Zurückweisungshaft und weiterer Maßnahmen zur Abschiebung in Rechnung. Das sind am Flughafen Frankfurt/Main beispielsweise 84,75 € pro Nacht. Dies geschieht selbst dann, wenn die Betroffenen nach einiger Zeit im Transitgewahrsam doch einreisen dürfen und später als Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt werden.

Es ist einfach widersinnig, neu eingereiste Flüchtlinge mit Schulden zu überhäufen. Doch davon will die Bundesregierung nichts wissen: es gelte das „Verursacherprinzip“ – und nach dieser Logik gilt nicht das Abschottungsregime der Bundesregierung als Kostenverursacher, sondern die schutzbedürftigen Menschen. Ihnen drohen, wie die Bundesregierung bestätigt, auch später noch Nachteile. Wenn sie sich weigern, die Kosten für die eigentlich rechtswidrigen Abschiebemaßnahmen zu übernehmen, können sie später Schwierigkeiten bekommen, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Die Bundespolizei muss von dieser skandalösen Praxis endlich abrücken. Die Bundesregierung muss klarstellen, dass niemand für Abschiebemaßnahmen zahlen muss, die sich im Nachhinein als rechtswidrig erweisen.“

1709540_Kostenbescheide_Bundespolizei.pdf