Ghetto-Rentengesetz endlich nachbessern!

Der Bundestag hatte dieses Gesetz 2002 einstimmig beschlossen. Es sah vor, die Renten rückwirkend ab dem Jahr 1997 auszuzahlen. Das hat nicht geklappt – weil Rentenkassen und Sozialgerichte sich uneins waren, und weil das Gesetz nicht gut genug war. Die meisten Rentenanträge ehemaliger Ghetto-Arbeiter wurden zunächst abgelehnt und erst nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes im Jahr 2009 bewilligt. Für die Betroffenen bedeutet das, dass ihnen fast sieben Jahre Rentenzahlungen verloren gegangen sind.
DIE LINKE fordert in einem Antrag, per Gesetz den ursprünglich beschlossenen, früheren Auszahlungszeitpunkt festzulegen.

Doch der LINKEN-Antrag wird im Parlament blockiert: Die Regierungsfraktionen haben gestern im Ausschuss für Arbeit und Soziales die Beratung des Antrages abgesetzt – mit der Begründung, sie würden einen Tag später zu einem informellen, interfraktionellen Gespräch einladen. Dieses wurde dann aber ebenfalls abgesagt.

Das Empörende ist weniger, dass die Regierungsfraktionen die anderen Abgeordneten verschaukeln – sondern, dass die Mängel des Ghetto-Rentengesetzes auf dem Rücken der NS-Opfer ausgetragen werden. Offenbar wird hier auf Zeit gespielt, weil man genau weiß: Jeder Tag Verzögerung bedeutet, dass weniger Berechtigte leben.
Dieses hochgradig unwürdige und zynische Spiel muss schnellstens beendet werden! Die LINKE wird ihren Antrag erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses setzen.
Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes kann hier heruntergeladen werden.

069_12_Rentenrechtliche__Ghetto__ZRBG.pdf