Rede im Bundestag: Staatstrojaner stoppen

Ulla Jelpke (DIE LINKE):
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich dem Dank an die Aktivistinnen und Aktivisten des Chaos Computer Clubs anschließen.
(Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)
– Kollegen von der Union, in der Tat möchte ich hier deutlich sagen, dass die Aufdeckung des Trojaner-Skandals vor allen Dingen dem Chaos Computer Club zu verdanken ist. Dass hier wieder einmal eine Debatte um die persönlichen Freiheiten in diesem Land und darüber, wie sie zu verteidigen sind, geführt wird, ist, wie sich heute auch im Innenausschuss gezeigt hat, ausgesprochen wichtig.
(Beifall bei der LINKEN)
In diesem Zusammenhang ist schon mehrfach erwähnt worden, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung ganz deutlich die Konsequenzen für den Schutz der individuellen Freiheiten, vor allen Dingen für Menschen, die im Netz arbeiten, gezogen hat. Auch das Landgericht Landshut hat im Januar ganz klar geurteilt, dass das Erstellen von Screenshots durch polizeiliche Trojaner rechtswidrig ist. Der Bundesinnenminister hat dazu eine ganz lapidare Haltung. In der FAZ hat er mal eben so locker gesagt, dass man auch eine andere Auffassung haben könne als ein Landgericht. Da fragt man sich natürlich schon, wie ein Innenminister, der zugleich Verfassungsminister ist, diese Freiheitsrechte verteidigen will. Rechtsstaatlichkeit, wenn er sie verinnerlicht hat, bedeutet nichts anderes um das ganz deutlich zu sagen , als dass der Staat in seinem Handeln von Gerichten begrenzt werden kann. Nichts anderes haben das Bundesverfassungsgericht und das Landgericht Landshut gemacht.
Da sind wir auch schon bei dem Beispiel. Herr Schröder hat hier von schwerer Kriminalität, Terrorismus usw. gesprochen. Aber wodurch ist dieser Fall eigentlich bekannt geworden? Der bayerische Innenminister scheint ganz offensichtlich in Muskelmännern eine solche Gefahr für den Freistaat zu sehen, dass er schon Jagd auf diese kleinkriminellen Anabolikahändler macht. Recht und Gesetz hat er ganz eindeutig mit Füßen getreten.
(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Anabolikahändler sind keine Kleinkriminellen!)
Dass ein Trojaner nicht einfach Zehntausende Bildschirmfotos erstellen darf, ergibt sich meines Erachtens schon aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aber nach dem Urteil des Landgerichts Landshut vom Januar dieses Jahres hätte völlig klar sein müssen, dass dieser Trojaner rechtswidrig ist und nicht eingesetzt werden darf. Was die Screenshots umfassen, ist heute schon mehrfach gesagt worden: Die Aktivitäten eines Menschen an dem Computer können vollständig erfasst werden. Das hat mit einer Überwachung von Telekommunikation das hat die Ministerin eben noch einmal sehr deutlich gemacht nun wirklich nichts mehr, gar nichts mehr zu tun.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 2008 festgelegt, die Überwachung müsse sich „ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang“ beschränken. Es hat außerdem gesagt das insbesondere an die Adresse der Unionskollegen :
Dies muss durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein.
Auch nach der heutigen fast dreistündigen Debatte im Innenausschuss bleibt es äußerst zweifelhaft, ob die vom Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt eingesetzte Spionagesoftware diesem Anspruch wirklich genügt. Das Bundeskriminalamt hat zwar nach eigenen Angaben eine Version der Software bestellt, deren Funktion offenbar auf die Quellen-Telekommunikationsüberwachung reduziert ist. Es gibt aber weiterhin eine Online-Nachladefunktion. Es ist heute nicht ausreichend aufgeklärt worden, ob sie eingesetzt wurde bzw. welchen Codes es bedarf.
(Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Also wissen Sie es gar nicht? Sie wissen nicht, ob die eingesetzt wurde?)
– Nein, das wissen wir nicht, weil wir keine vernünftigen Auskünfte vom Innenministerium darüber bekommen haben. Man braucht keine detaillierten Computerkenntnisse, um zu wissen, dass mit solchen Nachladefunktionen alles Mögliche angestellt werden kann. Sogar digitale große Späh- und Lauschangriffe können so durchgeführt werden. Der Bundesinnenminister begründet diese Nachladefunktion ausdrücklich mit der regelmäßigen Aktualisierung der in fremde Computer eingebauten Spionagesoftware. Das wollen wir weiter erläutert haben.
Die Linke hat sich in der Vergangenheit bereits bei der Novelle zum BKA-Gesetz gegen die Onlinedurchsuchungen gewandt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben wir immer wieder Zweifel daran geäußert, ob die Vorgaben so in die Praxis umgesetzt werden können. Die jüngsten Ereignisse haben unsere Befürchtungen bestätigt. Deshalb bleibt die Linke dabei: Hände weg von der Onlinedurchsuchung und den massiven Überwachungen!
Danke.
(Beifall bei der LINKEN)