Rede im Bundestag: Bewegungsfreiheit für Asylbewerber und Geduldete verwirklichen

Rede zu TOP 9 der 126. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages, Gesetzentwurf der SPD-Fraktion „Mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete“ auf 17/5912

Die SPD-Fraktion legt hier einen Antrag vor, mit dem die Aufhebung der so genannten Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete gefordert wird. Dieses Anliegen teilt die Fraktion DIE LINKE im Grundsatz, auch wenn es in einzelnen Fragen noch Klärungsbedarf gibt.
Doch zunächst zum derzeitigen Stand. Asylbewerber, Geduldete und bestimmte Gruppen von Flüchtlingen unterliegen der Residenzpflicht. Sie dürfen den ihnen zugewiesenen Landkreis nicht ohne Genehmigung verlassen. Für diese Verlassenserlaubnis haben die Kommunen in der Vergangenheit sogar rechtswidrig Gebühren bis zu 10 Euro verlangt – Gebühren, die die Betroffenen von ihrem Taschengeld in Höhe von 40 Euro bezahlen mussten. Wir erleben derzeit, wie diese Residenzpflicht mehr und mehr erodiert. In vielen Bundesländern dürfen sich die Betroffenen zumindest in ihrem jeweiligen Regierungsbezirk bewegen, in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen sogar im gesamten Land. Für Geduldete gilt ohnehin grundsätzlich Bewegungsfreiheit innerhalb ihres Bundeslandes, die bei angeblich fehlender Mitwirkung bei Abschiebemaßnahmen allerdings beschränkt werden kann.
Die Residenzpflicht komplett aufzuheben, ist aus menschenrechtlicher Sicht schon lange überfällig. Denn mit der Residenzpflicht wird die Bewegungsfreiheit von Menschen allein aus Gründen der Verwaltungseffizienz oder als Sanktionsmittel gegen unliebsame Ausländer eingeschränkt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Festlegung der Hartz IV-Sätze ausgeführt, dass Menschen notwendigerweise in sozialen Bezügen leben. Dazu gehört auch, Freunde und Verwandte zu besuchen, ohne dafür um Erlaubnis einer Behörde zu fragen. Die Residenzpflicht ist ein Eingriff in die Bewegungsfreiheit und die Würde der Betroffenen. Sie ist aus dem Geist der Abschreckung und des Misstrauens geboren.Es wird höchste Zeit, diese erniedrigende Maßnahme auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen.
Doch zur Bewegungs- und Reisefreiheit gehört nicht nur die formale Freiheit von Beschränkungen. Dazu gehören auch die materiellen Mittel, diese Bewegungsfreiheit überhaupt wahrnehmen zu können. Doch das kommt im Antrag der SPD gar nicht vor. Freiheitsrechte sind erst dann verwirklicht, wenn die Individuen sie auch tatsächlich wahrnehmen können. Für Asylbewerber und Geduldete gilt aber neben der Residenzpflicht noch das Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten lediglich 60 Prozent der Sozialleistungen, die Empfänger von Hartz IV-Leistungen bekommen, die Kinder sogar noch weniger. Soziale Kontakte zu pflegen, politisch aktiv zu sein, zu reisen – all das scheitert schon an den fehlenden Mitteln. Diese Kritik an den Auswirkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes fehlt im Antrag der SPD vollkommen.
Daran schließt sich ein weiterer Kritikpunkt an. Die SPD will am Prinzip der Verteilung von Asylbewerbern und Geduldeten auf die Bundesländer und darüber hinaus auf die Kommunen festhalten. Das ist in gewisser Hinsicht konsequent. Schließlich wird auch das Asylbewerberleistungsgesetz im Antrag der SPD nicht hinterfragt. Damit bleibt es bei der zwangsweisen Verteilung von Asylsuchenden. Diese lehnen wir ab, weil sie genau wie die Residenzpflicht zur Entwürdigung und Entrechtung von Asylsuchenden führt. Dennoch werden wir den Antrag der SPD in den weiteren Beratungen unterstützen.

(Die Rede wurde zu Protokoll gegeben)