Pressemitteilung: Fusion von Bundessicherheitsbehörden schränkt Grundrechte ein

„Der Innenminister streut der Öffentlichkeit Sand in die Augen, wenn er verspricht, eine Fusion der
Bundessicherheitsbehörden ginge nicht zu Lasten der Länderrechte. Jeder weiß, dass große Apparate ihre
eigene Dynamik entfalten. Mit der Zusammenlegung von BKA und Bundespolizei würden nicht nur zwei
Personalbestände vereinigt, sondern auch ihre rechtlichen Kompetenzen. Was dabei herauskäme, wäre eine
zentralstaatliche Polizei, wie sie seit dem Ende des Faschismus nicht existiert hat. Das BKA mit seinen
Kompetenzen zu quasi-geheimdienstlicher Tätigkeit – Stichworte: Online-Durchsuchung und heimliche
Observation – und die Bundespolizei mit ihrer flächendeckenden Präsenz ergäben eine Behörde, die auf die
Einschränkung von Bürgerrechten geradezu angelegt wäre. Dies widerspricht den Lehren aus dem Dritten
Reich. Darauf weist völlig zu Recht auch die Gewerkschaft der Polizei hin.“