Pressemitteilung: Diskriminierung von Asylbewerbern beenden!

„In der Antwort der Bundesregierung heißt es, die Höhe der Unterstützung für Asylbewerber werde bislang „auf der Grundlage von Kostenschätzungen“ bestimmt. Dies entspreche aber „nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze vom Februar dieses Jahres.
Die unmittelbare Konsequenz hieraus muss lauten, nun schleunigst das Gesetz zu ändern, und zwar bis zum 1. Januar, wenn auch die neue Hart-IV-Gesetzgebung in Kraft tritt. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Gesetzesänderung rückwirkend erfolgen.
Was allerdings noch schneller ginge und überdies menschenrechtlich geboten wäre, ist die konsequente Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes.
Die Bundesregierung sollte darauf verzichten, nun erbsenzählerisch das Existenzminimum von Flüchtlingen kleinzurechnen. Es geht um das unbedingt zu gewährende Grundrecht auf Existenzminimum, bei dem keine politisch motivierten Abstriche zulässig sind! Die um etwa ein Drittel gegenüber der üblichen Sozialhilfe abgesenkten und seit 1993 nicht mehr erhöhten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind mit diesem Grundrecht unvereinbar.
Die Bundesregierung muss aufhören, Schutzsuchenden lediglich eine Menschenwürde mit Rabatt zuzugestehen.“

Die Antwort der Bundesregierung kann in einer Vorab-Version in meinem Büro angefordert werden (ulla.jelpke@bundestag.de).