Artikel: Kampf um die Torte

Der Betreiber der linken Internetseite Bochum Alternativ (bo-alternativ.de), Martin Budich, wurde dabei vom Vorwurf des Aufrufes zu Gewalttaten gegen einen Naziaufmarsch freigesprochen.

Budich hatte im Oktober 2008 auf seiner Website mit der Comicfigur und dem Text »Kein Zuckerschlecken für Nazis« zu Protesten gegen eine NPD-Demonstration aufgerufen. Weil in der Comictorte eine brennende Wunderkerze steckte, hatte die Staatsanwaltschaft darin einen Aufruf zu Gewalttaten gesehen. In deren Augen handelte es sich um die Lunte einer Bombe, da die Comicfigur als »Bomberman« bekannt sei. Nach einem Freispruch Budichs vor dem Amtsgericht erreichte die Staatsanwaltschaft, daß das Oberlandesgericht Hamm das Verfahren erneut an das Amtsgericht zurückverwies, wo Budich dann doch im Juli 2010 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt wurde. »Das Plakat mit der Comicfigur stellt entgegen der Einlassung des Angeklagten nicht bloß eine witzige und harmlose Aufforderung zur Mobilisierung der Gegendemonstranten dar. Die Figur als solche zeigt einen aggressiven Gesichtsausdruck, steht breitbeinig und hält, wurfbereit, in der rechten Hand eine mit dem Symbol der AntiFa verzierte Torte, aus der deutlich sichtbar eine brennende Lunte herausragt«, so das Gericht.

Gegen diese Deutung war der 60jährige nun vor dem Landgericht in Berufung gegangen. Die Staatsanwältin forderte erneut eine Bestrafung, da Budich »ernsthaft« dazu aufgerufen habe, den Naziaufmarsch »notfalls mit Gewalt« zu verhindern. Es sei nicht klar, ob Budich subjektiv und vorsätzlich zur Gewalt aufrufen wollte, begründete der Vorsitzende Richter Gerd Riechert den Freispruch. Da die Staatsanwaltschaft erneut Revision angekündigt hat, wird der »Tortenrozeß« wohl in der fünften Runde fortgesetzt. Auch der von zahlreichen Politikern der Linkspartei, Gewerkschaftern, Kirchenfunktionären und der Bundesvorsitzenden der Grünen, Claudia Roth, unterstützte Angeklagte Budich kündigte an, im Falle einer Verurteilung notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.