Artikel: BKA hat große Festplatten

Die Bundesregierung hält an der Praxis des Bundeskriminalamtes (BKA) fest, in sogenannten Gewalttäterdateien Personen zu speichern, auch wenn ihnen kein Vergehen nachzuweisen ist. Das bestätigte sie jetzt in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion.

Die Anfrage mit dem Titel »Beim Bundeskriminalamt geführte Gewalttäter- und andere Dateien« wird von der Linken einmal pro Jahr gestellt, um wenigstens eine annähernde Kontrolle über die Datensammlungen des BKA zu ermöglichen. Zum Teil sind die schieren Zahlen äußerst beeindruckend: So enthalten die Dateien »Personenfahndung« sowie das Fingerabdruck-Identifizierungssystem 4,2 bzw. 3,1 Millionen Datensätze. Diese sind nicht identisch mit der Zahl der verdächtigen Personen, da auch Zeugen und Kontaktpersonen sowie Fahrzeuge usw. gespeichert werden. Auffällig ist dennoch, daß die Fingerabdruck-Datei im Vergleich zu 2009 um 600000 Einträge gewachsen ist.

Umstritten bleiben die sogenannten Gewalttäterdateien. Hierin sind auch Personen gespeichert, bei denen es überhaupt nicht zu einem Ermittlungsverfahren gekommen ist. Auch eine Einstellung, ja selbst ein gerichtlicher Freispruch, z.B. aus Mangel an Beweisen, führen nicht automatisch zu einer Löschung des Datensatzes. Ausdrücklich weist die Bundesregierung darauf hin, »daß die Informationen über den früheren Beschuldigten oder Verdächtigen bei Bestehen eines Verdachtsrests« gespeichert blieben. Die Dateien zu Gewalttätern (getrennt nach Neonazis, Linken, Ausländern und Hooligans) enthalten mehrere tausend Einträge.

Festhalten will die Regierung auch am Prinzip der »Prognose«-Speicherung. Dabei werden potentielle Gewalttäter registriert, noch bevor eine Straftat begangen wurde. Was einen solchen Eintrag rechtfertigt, entzieht sich jeglicher Nachprüfbarkeit. Die Regierung zieht sich auf die Formel zurück, es müßten »bestimmte Tatsachen« vorliegen. Es drängt sich der Verdacht auf, daß in der Praxis bloße Vermutungen, Verdächtigungen oder Annahmen Grundlage für den Eintrag in die Dateien sind. Von dem speichernden Beamten werde »eine alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigende Individualprognose erwartet«, heißt es. Da es aber keinerlei schriftliche Regelungen hierfür gibt, bleibt es bei einer reinen Ermessensentscheidung eines zufällig mit diesem oder jenem Fall befaßten Beamten.

Hinzu kommt, daß in keiner Weise überprüft wird, inwiefern diese Prognosen tatsächlich zutreffen. »Belastbares Zahlenmaterial dazu, in welchem Umfang sich die erforderliche Prognose bestätigen würde, liegt der Bundesregierung nicht vor.« Damit fehlt auch jegliche Möglichkeit, die zugrunde liegenden Kriterien zu optimieren. Daran allerdings hat die Bundesregierung offenbar auch kein Interesse. Scheinbar naiv erklärt sie: »Es ist in der Bundesrepublik rechtlich ausgeschlossen, daß ein Betroffener allein aufgrund des Umstands, daß er in einer Gewalttäterdatei gespeichert ist, von weiteren Grundrechtseingriffen betroffen ist.« Das geht an der Praxis komplett vorbei. Wer etwa als linker Steinewerfer gilt, muß bei jeder Vorkontrolle zu einer Demonstration mit verschärfter Überprüfung rechnen, bis hin zum Unterbindungsgewahrsam oder Paßentzug. Eine wissenschaftliche Wirksamkeitseinschätzung der Dateien lehnt die Bundesregierung als unnötig ab. Als einzige Möglichkeit, sich gegen solche stigmatisierenden Speicherungen zu wehren, kommen Auskunftsersuchen beim zuständigen Landes- bzw. Bundes­kriminalamt in Betracht, die dann den Klageweg eröffnen könnten.

Antragsvordrucke können hier heruntergeladen werden: