Pressemitteilung: Bundesinnenministerium muss Streubomben-Verdacht nachgehen

„Die gedrechselte Formulierung dieser Erklärung bestärkt den Verdacht, dass L-3 Communications sogenannte „moderne Streumunition“ herstellen könnte. Die Osloer Konvention über Streumunition ist lückenhaft, weil sie kein komplettes Verbot enthält, sondern bestimmte Arten weiter zulässt, beispielsweise wenn sie weniger als zehn Submunitionen enthalten. Dass diese Munition tatsächlich weniger Opfer unter der Zivilbevölkerung verursacht, ist noch längst nicht erwiesen. Das Bundesinnenministerium sollte sich nicht auf unpräzise Versicherungen des Herstellers verlassen, sondern muss jetzt aufklären, ob L-3 Communications an solchen Waffenproduktionen beteiligt ist. Wenn ja, muss die Zusammenarbeit eingestellt werden, alles andere wäre unglaubwürdig.“