Antwort Kleine Anfrage (17/709): Entschädigungsklagen von NS-Opfern und Beschlagnahme deutschen Staatseigentums

Unzutreffend ist insbesondere, dass die Eintragung der Sicherungshypothek auf das Grundstück der Villa Vigoni ausgesetzt sei. Ein falscher Eindruck wird hinsichtlich der Pfändung des DB-Eigentums erweckt: Auch wenn die Gelder wieder von der Italienischen Staatsbahn (FS) wieder freigegeben sind – die Pfändung bleibt eingetragen (d. h. im Zweifelsfall, dass die FS als Schuldnerin einspringen müsste).

1700709_Entschädigung_NS_Unrecht.pdf