Antwort Kleine Anfrage (17/388): EU-Terrorlisten und Außenwirtschaftsgesetz

Die EU hat vor Jahren eine so genannten „Terrorliste“ geschaffen, auf der alle Personen und Gruppen mit Bezug zum internationalen islamistischen Terrorismus verzeichnet sind. Sie unterliegen einem wirtschaftlichen Betätigungsverbot, mit ihnen dürfen keine Geschäftsbeziehungen unterhalten werden. Das schließt beispielsweise aus, dass die Betroffenen ein Girokonto eröffnen können oder ein Geschäft betreiben. Das Außenwirtschaftsgesetz ist der Hebel, diese Boykottforderung in Deutschland rechtliche umzusetzen, von Juristen wird allerdings das generalklauselartige der entsprechenden Gesetzesnorm kritisier – u.a., weil eine Überprüfung der Verhältnimsmäßigkeit und anderer rechtsstaatlicher Anforderungen für die Umsetzung des Boykotts in Deutschland nicht mehr erforderlich ist bzw. unterlaufen wird. weiter …

Pressemitteilung: Steinbachs Erpressungsversuch offenbart mangelndes Demokratieverständnis

„Unverschämtheit darf sich nicht auszahlen. Der dreiste Erpressungsversuch von Erika Steinbach wirft ein bezeichnendes Licht auf das Demokratieverständnis des Bundes der Vertriebenen insgesamt“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zum Dauerstreit um die BdV-Präsidentin. Jelpke weiter:

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Pressemitteilung: EU-Terrorliste etabliert Feindstrafrecht

EU-Terrorliste etabliert Feindstrafrecht

„Die Verfolgung politisch unliebsamer Personen auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EU-Terrorliste ist ein weiterer Schritt zur Etablierung eines Feindstrafrechts“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema „EU-Terrorlisten und Außenwirtschaftsgesetz“ (BT-Drucksache 17/323). weiter …