Rede im Bundestag: Für Entschädigung der Opfer von Naziverbrechen

In mehreren Grundsatzentscheidungen hat der oberste italienische Gerichtshof bestätigt, dass die überlebenden Opfer bzw. ihre Nachkommen einen Rechtsanspruch auf Entschädigung haben; dazu gehören neben italienischen Opfern auch die Überlebenden des SS-Massakers im griechischen Distomo. Die Bundesregierung ist jedoch nicht bereit, diese Urteile zu akzeptieren, sondern klagt gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof. Die Fraktion DIE LINKE fordert, diese Klage zurückzuziehen und den NS-Opfern endlich zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die Bundesregierung hat NS-Opfer jahrzehntelang vertröstet mit dem Hinweis, erst müsse Deutschland einen Friedensvertrag unterzeichnet haben. Dann, nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag und der Wiedervereinigung, hieß es plötzlich, so viele Jahrzehnte nach Kriegsende seien Entschädigungsansprüche nicht mehr legitim.

Auf den Versuch, sie auf so infame Weise auszutricksen, haben griechische und italienische Opferverbände juristisch geantwortet, und sie haben Recht erhalten, was DIE LINKE ausdrücklich begrüßt.

Denn es gilt festzuhalten: Es hat bisher keine Entschädigung für die Opfer von Wehrmachtsverbrechen gegeben! Die Bundesregierung verweist immer wieder auf das sogenannte Globalabkommen aus den 1960er Jahren, als 40 Millionen DM gezahlt wurden, und vergisst dabei stets den Hinweis, dass diese – sowieso lächerlich geringe Summe – nur für sogenannte NS-typische Verfolgung gedacht war. Verbrechen gegen die Menschheit, wie sie Wehrmacht und Waffen-SS in Italien vor allem während ihres Rückzuges ab Herbst 1943 begangen haben, fielen nicht in diese Kategorie.

Auch die italienischen Militärinternierten, die unter völkerrechtswidrigen Bedingungen zur Zwangsarbeit in Deutschland gezwungen wurden, sind nie entschädigt worden. Vielmehr wurden sie aus der Zwangsarbeiter-Entschädigung explizit ausgeschlossen. DIE LINKE bzw. die PDS hat diesen Ausschluss aus der Entschädigung immer kritisiert. Zu Recht, wie italienische Gerichte nun feststellen, denn auch die Militärinternierten haben von ihnen grünes Licht für Entschädigungsklagen bekommen.

Das Bedauern, das die Bundesregierung regelmäßig bekundet, wenn sie auf die deutschen Verbrechen angesprochen wird, kann ich mittlerweile nur noch als heuchlerisch bezeichnen. Sie vergießt Krokodilstränen, will sich aber so billig wie möglich aus der Affäre ziehen. Es reicht allenfalls für symbolische Gesten, die kaum etwas kosten.

Als Antwort auf die Urteile der Gerichte haben sich die deutsche und italienische Regierung darauf geeinigt, eine Historikerkommission einzusetzen. Das ist schön und billig und verpflichtet zu nichts. Es ist bezeichnend, was die zuständige Kulturabteilung der deutschen Botschaft in Rom auf die Frage meines Büros geantwortet hat, ob denn auch Opferverbände an der Arbeit dieser Kommission teilnehmen könnten: „Natürlich nicht“, hieß es da. Ohne den Mitgliedern der Kommission ihren guten Willen absprechen zu wollen: Das zeigt schlagend, dass die Kommission von der Bundesregierung lediglich als Feigenblatt gesehen wird, welches die Blöße ihres Versagens kaschieren soll.

Für DIE LINKE sind symbolische Gesten durchaus notwendig, ebenso wie historische Aufarbeitung. Doch weder Tagungen noch protokollarische Auftritte in KZ-Gedenkstätten können reale Politik ersetzen, und schon gar nicht die berechtigten Forderungen der noch lebenden NS-Opfer aushebeln.

Ein Wort zur Staatenimmunität. Dahinter will sich die Bundesregierung ja verstecken, weil nach ihrer Sicht der Dinge die italienischen Bürgerinnen und Bürger nicht das Recht haben, den deutschen Staat zu verklagen.
Man muss doch festhalten: Die deutschen Soldaten, die in Italien gewütet und Dutzende von Massakern, Tausende von Morden begangen haben, waren doch keine durchgedrehten Einzeltäter! Die Verbrechen waren keine individuellen Exzesse, sondern sie waren von der obersten politischen und militärischen Führung des Deutschen Reiches ausdrücklich gewollt und sogar regelrecht angeordnet; die Rache- und Sühnebefehle des Oberkommandos der Wehrmacht zeigen das ja mehr als deutlich. Die Massaker waren Chefsache, die Soldaten, die sie ausgeführt haben, sind deshalb nicht weniger verbrecherisch, aber dass der Rechtnachfolger des Deutschen Reiches die Verantwortung dafür nun von sich weisen will, ist perfide.
Doch nicht nur politisch ist die sogenannte Staatenimmunität in diesem Fall eindeutig abzulehnen, sondern auch juristisch – das haben sowohl der griechische Aeropag als auch der italienische Corte di Cassazione entschieden: Für solche Verbrechen gegen die Menschheit, wie sie die Nazitruppen verübt haben, gibt es keine Immunität.
Nebenbei sei erwähnt: Dass die italienische Regierung sich hier auf die Seite der Bundesregierung schlägt, kann kaum verwundern, schließlich hat auch Italien noch so manche Leiche aus seiner faschistischen Kriegführung während der 1930er und 40er Jahre im Keller liegen und fürchtet offenbar, seinerseits verklagt zu werden. Eine widerliche Kumpanei!

Die Bundesregierung hat noch nie das Gespräch mit den NS-Opfern gesucht. Sie schreckt nicht einmal davor zurück, diese nun zu diffamieren und ihnen vorzuwerfen, ihre Klagen stellten „eine ernsthafte Belastung der deutsch-italienischen Beziehungen“ dar. So steht es in der Klageankündigung, die Ende Dezember vorigen Jahres beim IGH eingereicht worden ist. Hinter solchen Worten steckt eine Kaltblütigkeit, die einen schaudern lässt. Die gleiche Bundesregierung, die es ablehnt, rechtskräftige Urteile von EU-Mitgliedsstaaten zu akzeptieren und den Opfern des Naziunrechtes Entschädigung zu gewähren, wirft ausgerechnet diesen Opfern vor, die Interessen des deutschen Staates zu gefährden.

Die Fraktion DIE LINKE ist dieses Trauerspiel leid, und damit wissen wir uns einig mit den Opfern des „Dritten Reiches“ und den Geboten der Humanität.
Die Bundesregierung hat mit den Urteilen der griechischen und italienischen Justiz die Quittung für ihr entschädigungspolitisches Versagen erhalten. Wir fordern sie nun auf, die Klage vor dem Internationalen Gerichtshof zurückzuziehen und endlich die rechtskräftig gewordenen Entschädigungsansprüche zu akzeptieren. Ich bin sehr gespannt darauf, wie die anderen Fraktionen dieses Parlamentes auf unseren Antrag reagieren. Es geht hier auch um die Glaubwürdigkeit der deutschen Geschichtspolitik. Lassen Sie den Opfernd des Nationalsozialismus endlich Gerechtigkeit zuteil!

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE kann hier heruntergeladen werden

1612168_IGH_Klage_Ruecknahme.pdf