Artikel: Mehr Aufsicht über BND

Damit gab die Koalition dem Druck der Opposition nach, die seit langem die Wirksamkeit der parlamentarischen Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als unzureichend kritisiert hatte. Die neun Mitglieder des PKGr mußten wiederholt zugeben, vor allem von den zahlreichen Skandalen des BND erst aus den Medien erfahren zu haben.

Wichtige Vorgänge aus dem Bereich des BND wie etwa der Einsatz von Agenten in Bagdad während des Irak-Kriegs, mit dem die damalige SPD/Grünen-Bundesregierung den völkerrechtswidrigen Angriff der USA unterstützte, oder die Bespitzelung von Journalisten waren am PKGr vorgelaufen. Daher wurde seit Jahren öffentlich über eine Reform seiner Befugnisse diskutiert – wogegen sich aber vor allem die SPD sperrte.

Künftig sollen nach dem Entwurf von CDU/CSU und SPD die Mitglieder des PKGr den Anspruch auf Aktenherausgabe sowie das Recht erhalten, sämtliche Räume der Dienste zu betreten. Das Sekretariat des Gremiums wird aufgestockt, erstmals sollen sich auch Mitarbeiter von Abgeordneten mit Geheimsachen aus dem PKGr beschäftigen dürfen.

Neu ist auch eine »Whistleblower«-Regelung, wonach Mitarbeiter der Geheimdienste sich mit Informationen über Mißstände direkt an Abgeordnete wenden dürfen. Wenn das geheim tagende Gremium ausnahmsweise Vorgänge öffentlich bewertet, darf künftig auch der Sachverhalt dargestellt werden. Dies war bisher untersagt, so daß den PKGr-Mitgliedern eine öffentliche Kommentierung von Skandalen umöglich war. Um seine besondere Bedeutung zu betonen, soll das PKGr durch Nennung im Grundgesetz aufgewertet werden.

Wie sehr sich gerade der BND einer Kontrolle entzieht, ergibt sich aus einer Meldung des aktuellen Spiegel. Demnach hat der Dienst in den vergangenen Jahren 2500mal Computer im Ausland infiltriert. Nachdem Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz bekannt geworden waren, hatte sogar Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) diese Eingriffe für seinen Bereich (BfV und Bundeskriminalamt) vorübergehend gestoppt. Im Dezember 2008 erlaubte die Koalition dem Bundeskriminalamt per Gesetz die Online-Durchsuchungen. Von dieser öffentlichen Debatte ungerührt, setzt der BND offenbar seine Ausspähpraxis fort und installiert vielfach »Keylogger«, mit denen Tastatureingaben mitverfolgt und dadurch Paßwörter für E-Mailfächer ausgespäht werden können.

»Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage«, erklärte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach. Und der Vorsitzende des PKGr, Max Stadler (FDP), kommentierte, eine Generalvollmacht für den BND entspreche »nicht mehr dem Stand der Debatte seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts«.