Pressemitteilung: Verfassungsbruch ist kein juristisches Neuland

„Nach Meinung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble soll nicht mehr eine konkrete Straftat verfolgt werden. Stattdessen soll bereits eine Gesinnung, die zu einer solchen Tat führen kann, die Strafverfolgung ermöglichen. Wie diese Gesinnung nachzuweisen ist, bleibt das große Geheimnis der Gedankenleser im Bundeskabinett.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung öffnet der Verfolgung politisch missliebiger Personen Tür und Tor. Möglich sind beispielsweise das Abhören von Telefongesprächen, das Filmen von Wohnungen und geheime Onlinedurchsuchungen von Computern durch das BKA, wie das heute schon mit den Paragrafen 129a und 129b StGB der Fall ist. DIE LINKE bleibt dabei: diese Terrorparagraphen gehören abgeschafft und nicht ausgeweitet – im Interesse von Grundgesetz und Rechtsstaat.“