Antwort Kleine Anfrage (16/10986): Fortführung der Bilanz zu den Altfallregelungen von Bund und Ländern

Die Antwort enthält die neuesten Zahlen zur Umsetzung der IMK- und der gesetzlichen Altfallregelung. Außerdem haben wir uns nach den Konsequenzen eines Urteils des Bundessozialgerichts erkundigt: demnach gehöre zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts (Voraussetzung für das Bleiberecht), dass jeder Bezug von ALG II – also auch der ergänzende – auch theoretisch ausgeschlossen sein muss. Damit steigt die Mindesverdienstgrenze, die sich bisher aus der Formel ALG II-Satz + Miete + 10% berechnete, weil gerade bei Familien dann der Bezug ergänzenden ALG II-Bezugs (bzw. Sozialhilfebezug) theoretisch möglich wäre. Die Bundesregierung findet aber nicht, dass es hier eine gesetzliche Klarstellung geben müsse – Effekt noch unklar. weiter …

Pressemitteilung: Innenminister ergehen sich in Dünnbrettbohrerei gegenüber der NPD

„Die Pläne der Innenminister, durch eine Grundgesetzänderung die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, sind eine Flucht aus der eigenen Verantwortung für das Scheitern des NPD-Verbots“, so Ulla Jelpke zu dem vom niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU), vorgelegten Gutachten, in dem eine Änderung von Artikel 21 Grundgesetz und des Parteiengesetzes angeregt wird, um die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. „Das ist doch nichts anderes als Dünnbrettbohrerei.“ Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
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Pressemitteilung: Innenminister ergehen sich in Dünnbrettbohrerei gegenüber der NPD

„Die Pläne der Innenminister, durch eine Grundgesetzänderung die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, sind eine Flucht aus der eigenen Verantwortung für das Scheitern des NPD-Verbots“, so Ulla Jelpke zu dem vom niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU), vorgelegten Gutachten, in dem eine Änderung von Artikel 21 Grundgesetz und des Parteiengesetzes angeregt wird, um die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/10982): Beobachtung einer Hauptverhandlung gegen Antimilitaristen

Vor dem Kammergericht Berlin findet derzeit ein Verfahren statt, in dem mehrere Angeklagte beschuldigt werden, als Mitglieder der so genannten „militanten
gruppe“ versucht zu haben, Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Anwesend im Gerichtssaal sind auch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA). Von allen Besucherinnen und Besuchern der Verhandlungen werden die Personalien aufgenommen. Unklar ist, ob diese auch an das BKA weitergegeben werden. Zudem fürchten einige Prozessbesucher, dass die BKA-Beamten nicht nur den Prozess beobachten – sondern vor allem das Publikum. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/10981): Verbot des kurdischen Senders >ROJ TV< (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/10462)

Im Juni dieses Jahres wurde der kurdische Sender Roj TV in Deutschland verboten. Räume einer in Deutschland operierenden Produktionsfirma wurden durchsucht. Es steht der Verdacht im Raum, dass diese Maßnahme gegen den Sender Roj TV im Zusammenhang mit einer Reihe weiterer Maßnahmen stehen, die sich in erster Linie gegen mutmaßliche Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten der ebenfalls verbotenen PKK richten und auf Absprachen zwischen den türkischen Sicherheitskräften und dem Bundesinnenministerium beruhen. weiter …

Pressemitteilung: Keine Kompromisse bei den Bürgerrechten

„Der Widerstand aus den Bundesländern gegen das von der Großen Koalition beschlossene BKA-Gesetz ist ermutigend. Noch kann dieses Monstrum auf demokratischem Weg gestoppt werden“, so Ulla Jelpke zur Warnung des BKA-Chefs Jörg Ziercke vor einer Verwässerung des Gesetzes im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Ulla Jelpke weiter:

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Antwort Kleine Anfrage (16/10786): Deutsch-Syrisches Rückübernahmeabkommen

Als „Rückübernahmeabkommen“ werden bilaterale Abkommen zwischen Staaten bezeichnet, mit denen diese sich zur Aufnahme eigener oder fremder Staatsangehöriger verpflichten, die vom eigenen Territorium aus illegal in den anderen Vertragsstaat eingereist sind oder sich dort illegal aufhalten. Diese Verpflichtung gilt zwar in beide Richtungen, praktisch ist aber nur eins relevant: die erleichterte Abschiebung aus Deutschland nach Syrien. Es ist zu befürchten, dass von diesem nun geschlossenen Abkommen vor allem Kurden aus Syrien betroffen sein werden, die dort zu Beginn der 60er faktisch ausgebürgert wurden und die bislang nicht nach Syrien abgeschoben werden konnten, weil dieses die Aufnahme verweigerte. Mit unserer Kleinen Anfrage wollten wir unter anderem in Erfahrung bringen, wie viele Menschen potentiell betroffen sein könnten und wie die Bundesregierung die menschenrechtliche Lage in Syrien beurteilt. weiter …