Pressemitteilung: Ausforschungsparagrafen haben in einem Rechtsstaat nichts verloren

„Die Zahlen für das Jahr 2007 zeigen erneut, dass die so genannten Terrorparagrafen 129, 129a und 129b vor allem Ausforschungsparagrafen sind, die nur in wenigen Fällen zu einer Anklage führen. Insbesondere der rapide Anstieg der Telefonüberwachung beweist, dass die Ermittlungsbehörden von den Sondervollmachten dieser Strafrechtsparagrafen immer ausgiebiger Gebrauch machen. Ich bleibe dabei: Die Paragrafen 129, 129a und 129b haben in einem Rechtsstaat nichts verloren und müssen ersatzlos gestrichen werden.“

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier:

1610045_129-Verfahren_2007.pdf