Pressemitteilung: BKA-Gesetz ist Angriff auf Grundgesetz

Auch beim BKA-Gesetz machen sich Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries daran, Freiheits- und Grundrechte zu schleifen. Unverletzlichkeit der Wohnung, Trennung von Polizei- und Geheimdienstaufgaben, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung – die Bundesregierung geht über all dies glatt hinweg, genauso wie über den föderalen Aufbau der Polizei.

Damit ist das BKA-Gesetz einer der größten Anschläge auf das Grundgesetz, die bislang von der Großen Koalition unternommen worden sind.

Die Online-Durchsuchung und die heimliche Videoüberwachung von Privatwohnungen sind nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE klare Rechtsbrüche. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass jeder Bürger, auch der von Polizei und Geheimdiensten Beschuldigte, einen Rechtsanspruch auf seine ungestörte Privatsphäre hat. Versteckte Kameras haben in Wohn- und Schlafzimmern nichts zu suchen. Dass das BKA beim Ausspähen von Festplatten selbst entscheiden will, welche Daten es als „privat“ den Richtern vorlegen will und welche nicht, stellt die Idee der Kontrolle auf den Kopf.

Mit dem Umbau des BKA zur bundesweit tätigen, präventiv vorgehenden, mit Festnahme- und anderen operativen Kompetenzen ausgestatten Superbehörde nähert es sich dem Modell des amerikanischen FBI an.

Bedenken gegen diese Entwicklung gibt es nun offenbar auch in der SPD – das Bedenkentragen allein nützt der Demokratie aber nichts. DIE LINKE wird das Gesetz, sollte es beschlossen werden, vor das Verfassungsgericht bringen.