Pressemitteilung: Schutz von Asylberechtigten wird immer weiter ausgehöhlt

„Bis April wurden bereits 12.000 Verfahren eingeleitet. Bis Ende dieses Jahres kommen noch mindestens 25.000 Verfahren hinzu. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt etwa 13.000. Statt Asylanträge zu bearbeiten, beschäftigt sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Widerrufsverfahren. Es ist absehbar, dass Tausende von Flüchtlingen in diesem Jahr diesen Status verlieren werden. Sie werden damit in große Unsicherheit gestürzt, da ihr Aufenthaltsstatus unter anderem von der Flüchtlingsanerkennnung abhängt. Statt Flüchtlingen langfristig und verlässlich Schutz und eine neue Lebensperspektive zu bieten, wird ihr Status permanent in Frage gestellt. Asylwiderrufsverfahren können jederzeit eingeleitet werden.

Bei Widerrufsverfahren wird geprüft, ob die Gründe für die Anerkennung als politischer Verfolgter (Asyl) oder als Flüchtling (nach der Genfer Flüchtlingskonvention) noch fortbestehen. Wird die Anerkennung widerrufen, müssen die Betroffenen unter Umständen mit einem Verlust ihres Aufenthaltstitels rechnen. In den vergangenen Jahren wurden Widerrufsverfahren vor allem gegen serbische, afghanische und irakische Staatsangehörige eingeleitet. Große Wellen von Widerrufsverfahren folgten dabei in auffälliger zeitlicher Nähe zu, zum Teil völkerrechtswidrigen, militärischen Angriffen auf die Herkunftsländer. Tausende Asyl- und Flüchtlingsanerkennungen von Irakern (ab 2004) und Afghanen (ab 2002) wurden widerrufen, obwohl der Schutz der Menschenrechte in ihren Herkunftsländern keineswegs sichergestellt war und ist. Dieses Vorgehen ist innerhalb der EU einmalig.

1609252_EuGH-Vorlageentscheidung.pdf

1609145_EuGH-Vorlageentscheidung.pdf