Pressemitteilung: Bundeswehr: Grundrechtsverstöße jenseits von Amtshilfe

Mit dem angeblichen Zweck der Amtshilfeersuchen, „verdächtige Bodenmanipulationen“ aufzuspüren, hat das offenkundig nichts zu tun.
Sämtliche Bilder wurden der Polizei zur freien Verfügung gestellt. „Die Auswahl der Bilder oblag der Besonderen Aufbauorganisation KAVALA und war nicht Aufgabe des Aufklärungsgeschwaders 51 ‚Immelmann’“, erklärt die Bundesregierung. Aber: Auch Soldaten müssen selbstverständlich prüfen, ob ihre Tätigkeiten rechtskonform sind. Die Beobachtung der G8-Demonstranten jedoch verstieß gegen die Versammlungsfreiheit und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Was die Fennek-Spähpanzer alles ausgespäht und an die Polizei gemeldet haben, soll für alle Zeiten im Dunkeln bleiben: „Einzelne Meldungen sind nicht mehr nachvollziehbar, da diese während der Unterstützungsleistung nicht dokumentiert wurden.“ Das ist schlichtweg eine Sauerei – wenn die Bundeswehr schon in Grundrechte eingreift, muss sie gefälligst Rechenschaft darüber ablegen!

Auch andere Behauptungen geraten jetzt ins Wanken: Anfang Juli behauptete das Verteidigungsministeriums noch, die Transporte von Polizisten durch Bundeswehrhubschrauber hätten nicht in Zusammenhang mit einem unmittelbaren polizeilichen Einsatz gestanden. Doch diese Behauptung war eine reine Beruhigungspille: Weder hat die Polizeiführung entsprechende Zusicherungen gegeben noch hat die Bundeswehr sich erkundigt. „Die Prüfung innerpolizeilicher Maßnahmen obliegt nicht der Bundesregierung“, heißt es jetzt.

Die Bundeswehr hat die Amtshilfe-Ersuchen als Freibrief für einen der bisher repressivsten Militäreinsätze im Inland benutzt. Für die demokratische und antimilitaristische Öffentlichkeit ist das eine Herausforderung, in Zukunft auch gegen angebliche Amtshilfe-Einsätze auf die Straße zu gehen, um die Verfassung zu schützen.