Pressemitteilung: Klage gegen grundgesetzwidriges Verbot eingereicht – Recht auf Versammlungsfreiheit verteidigen

Wir haben heute im Namen des Sternmarschbündnisses des für den 7. Juni – dem Haupt-Gipfeltag – geplanten und von der KAVALA per Allgemeinverfügung unter Totalverbot gestellten Sternmarsches eine Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht, um die schon vom Bundesverfassungsgericht bescheinigte Rechtswidrigkeit des Urteils nachzuweisen.

Das von der KAVALA ausgesprochene Totalverbot wurde im Mai/Juni vom Verwaltungsgericht Schwerin teilweise aufgehoben, vom Oberverwaltungsgericht Greifswald wieder hergestellt und vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Verbote und die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hält das Bundesverfassungsgericht mit einer Begründung von 19 Seiten für verfassungswidrig, dennoch lehnte es den Erlass eines Eilantrags ab. Der Sternmarsch blieb verboten.

Dass wir nun eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren anstreben, liegt vor allem daran, dass die Polizeibehörden den Gerichten schlichtweg die Unwahrheit gesagt haben. Vor allem der KAVALA-Stab hat wiederholt Vorwürfe gegen Demonstrantinnen und Demonstranten erhoben, die falsch waren, er hat „Schwarze Blöcke“ erfunden, wo keine waren, und das Verfassungsgericht gezielt irregeführt, um das Demonstrations-Verbot „zu retten“.

Es widerspricht allen rechtstaatlichen regeln, wenn Falschaussagen von Polizeiführern die Grundrechte aushebeln. Wir wollen mit der Fortsetzungsklage erreichen, dass die Grundrechte gestärkt werden. Wir wollen verhindern, dass die demokratiefeindliche Praxis, wie wir sie beim G8-Gipfel erlebt haben, zum Präzedenzfall wird.

In der nachträglichen Feststellungsklage soll nicht nur die Rechtswidrigkeit der Verbote im Detail festgestellt werden, die Lügen der Polizei entlarvt, sondern auch die Unrechtmäßigkeit der Verhängung eines flächendeckenden Demonstrationsverbots.

Wie wäre es schließlich um die Demokratie in diesem Lande bestellt, wenn bei jedem Staatsbesuch mit der Begründung der Aufrechterhaltung der guten Außenbeziehungen flächendeckend der Ausnahmezustand verhängt würde.