Rede: Abbau von Demokratie und Grundrechten

Kongress der Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken Stuttgart 30.Juni 2007

Einfluss der demokratischen Rechte auf Kampffähigkeit der Gewerkschaften- Abbau Grundrechte und Demokratie

Referat Ulla Jelpke

Anrede,

Seit dem Sozialistenkongress 1907 sind zweifellos viele wichtige Fortschritte gemacht worden, was soziale und politische Freiheitsrechte in Deutschland angeht. Wir erleben allerdings seit 1990 ein ständiges Zurückdrängen der Grundrechte, oder anders ausgedrückt: eine Daueroffensive der Reaktion.
In aller Regel – und das ist das Gefährlichste an der Entwicklung – gibt es keinen entschiedenen Widerstand dagegen. Dabei ist das keine Angelegenheit, die nur eine kleine Minderheit betrifft. Buchstäblich alle sind von dieser Entwicklung betroffen.

Wir haben beim G8-Gipfel einen kleinen Hinweis darauf bekommen, wie der Sicherheits- und Kontrollstaat aussieht, den die Herrschenden anstreben. Demonstrationen werden kurzerhand verboten, wer dennoch demonstrieren will, der bekommt es mit der geballten Staatsmacht in Form von Geheimdiensten, Polizei und Militär zu tun. Dass Luftwaffen-Tornados auf Linke losgelassen wurden, ist nur die Spitze des Eisbergs. Über 1000 Menschen wurden in Käfigen gehalten, die Justiz war größtenteils ausgeschaltet; viel zu wenige Richter waren im Einsatz, Anwälte hatten kaum Zugang zu den Festgenommenen.

Ich kann hier nicht auf alle Aspekte eingehen. Deswegen beschränke ich mich darauf, anhand dreier zentraler Bereiche einen Überblick zu geben: den Abbau von Grundrechten, die rassistische Sondergesetzgebung, und die Militarisierung der Innenpolitik.

Anrede,

Vor knapp drei Monaten hat Innenminister Schäuble angekündigt, bis zum Herbst sogenannte Sicherheitspolitische Leitlinien vorzulegen. Eine Art Weißbuch der Polizei, nachdem das Militär ja auch ein Weißbuch hat. Schäuble will darin alle Vorschläge bündeln, die er in den letzten Jahren zum Demokratieabbau vorgelegt hat. Er steht damit in direkter Tradition zu seinem Vorgänger Otto Schily, der ab 2001 im sogenannten Kampf gegen den Terror die Unterdrückung von Grundrechten forderte.
Um folgende Punkte geht es Schäuble: Das Mithören in Wohnungen (also den Großen Lauschangriff), den Zugriff auf Kontodaten: wer hat wann an wen und wie viel Geld für welchen Zweck überwiesen; er will das Abhören von Telefongesprächen weiter erleichtern, er will Datenbanken mit Fingerabdrücken aller Bürgerinnen und Bürger anlegen, und er verfolgt sein Lieblingsthema: den Einsatz der Bundeswehr im Inland.

Ich kann hier nicht auf jedes dieser Projekte eingehen, und eine reine Aufzählung würde uns auch nicht weiter bringen. Ich beschränke mich darauf, bei einigen dieser Punkte näher herauszuarbeiten, inwiefern die von Schäuble gewollten Gesetzesverschärfungen uns alle angehen.

Nehmen wir zum Beispiel die Fingerabdrücke. Ab dem 1. November bekommt nur derjenige einen neuen Reisepass, der seine Fingerabdrücke bei der Meldebehörde abgibt. Es muss also praktisch die komplette Bevölkerung zum Abgeben des Fingerabdrucks antreten. Es ist uns versprochen worden, dass die Fingerabdrücke nicht in einer zentralen Datei landen, sondern nach Eingabe in den Pass bei den Meldebehörden vernichtet werden.
Das ist uns allerdings schon einmal versprochen worden, als es um die digitalen Passbilder ging. Otto Schily hatte damals angekündigt, die Bilder würden nicht gespeichert. Die Wahrheit sah anders aus, und erst Mitte Juni wurde das Passgesetz dahingehend geändert, dass bei Ordnungswidrigkeiten und leichten Straftaten die Polizei bei den Meldebehörden einen online-Abgleich der Bilder durchführen kann.
Es ist natürlich ein Witz, wenn die Bundesregierung ankündigt, auf eine zentrale Speicherung der Daten zu verzichten. Im Zeitalter des Internets braucht es keinen Zentralspeicher, es genügt schließlich, dass die Computer miteinander vernetzt sind. Sieht man sich den Eifer an, mit dem die Bundesregierung die biometrischen Daten erfasst, wäre man naiv, wenn man daran glaubt, dass sie von sämtlichen Einwohnern Fingerabdrücke nimmt, ohne damit auch präventiv arbeiten zu wollen.

Naiv wäre man schon deswegen, weil diejenigen Experten, die sich mit Computersicherheit auskennen, immer wieder darauf hinweisen, dass es eine solche Sicherheit praktisch gar nicht gibt. Der Chaos-Computer-Club hat schon selbst die Daten aus dem elektronischen Pass ausgelesen, und das wäre auch anderen Unbefugten möglich. Soll man wirklich glauben, dass zum Beispiel der US-amerikanische Zoll nicht die Gelegenheit nutzen wird, von allen Touristen mal eben die Fingerabdrücke aus den Pässen herauszulesen? Vor allem, wenn das so praktisch geht, indem die Touristen einfach durch die Schleuse gehen und gar nicht merken, dass die Daten geklaut werden?
Die präventive Speicherung von Fingerabdrücken ist ein Ermittlungsinstrument, auf das Polizeien und Geheimdienste nicht freiwillig verzichten werden.

Anrede,

das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es einen grundgesetzlich geschützten sog. „Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ gibt, der von staatlichen Maßnahmen verschont bleiben muss. Jeder Mensch hat ein Recht auf Privatsphäre, in die der Staat nicht eindringen darf. Daraus ergibt sich der Grundsatz, dass private Telefongespräche nicht abgehört werden dürfen, dass die Wohnung nicht verwanzt werden darf usw.

Das gilt, wie die meisten Grundrechte, nicht absolut. Bei schweren Straftaten sind Eingriffe in dieses Grundrecht möglich. Die Praxis sieht allerdings so aus: Im Jahr 2005 ergingen 35.000 neue Anordnungen zur Telefonüberwachung, und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Innerhalb von zehn Jahren hat es eine Steigerungsrate von 600 Prozent gegeben. Von einer Anordnung sind im Regelfall mehrere Dutzend Menschen betroffen sind, deren Gespräche abgehört werden, ohne dass sie mit dem vermuteten Kriminaldelikt irgend etwas zu tun haben, also alle, die den gleichen Anschluss nutzen oder ihn anrufen. Außerdem können Telefongespräche keineswegs nur bei schweren Delikten abgehört werden. Das könnte man ja in Ordnung finden, wenn es gegen Kinderpornographie oder Waffenhändler ginge, aber nach der geltenden Rechtslage genügt auch schon der Verdacht auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Abgesehen davon kommen die Richter, die eigentlich jede einzelne Anordnung prüfen müssten, mit der Arbeit gar nicht mehr hinterher. Nach Untersuchungen des Max-Planck-Instituts für Strafrecht übernehmen die meisten Richter einfach die Begründungen der Staatsanwälte, ohne genauer hinzusehen. Es werden einfach Textbausteine aus dem Antrag der Staatsanwälte kopiert und in die Begründung des Richters eingefügt; man merkt das daran, dass die sachlichen und Rechtschreibfehler mit übernommen werden.

Anrede,

besonders im Visier der sogenannten Sicherheitspolitiker ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es bedeutet: Ich muss selbst entscheiden können, was mit meinen Daten geschieht, wer sie lesen darf, und wenn sie jemand anders lesen will, dann nur mit meiner ausdrücklichen Zustimmung.
Nun hat, wer einen präventiven Sicherheitsstaat will, natürlich Interesse daran, alles zu erfahren, was mutmaßlich oppositionelle Menschen machen, lesen, ja was sie denken.

Ich komme damit zum Stichwort Online-Durchsuchung. Bisher kann der Staat praktisch erst dann gegen politische Oppositionelle vorgehen, wenn sie ein Flugblatt verteilen oder eine Demo durchführen, die kriminalisiert wird. Die Online-Durchsuchung würde dagegen ganz neue Möglichkeiten bieten. Polizeien und Geheimdienste könnten ein Flugblatt schon kennen, bevor es überhaupt ausgedruckt ist. Sie könnten die verschiedenen Entwürfe miteinander vergleichen, die ein politischer Aktivist auf seinem Computer abspeichert, sie könnten den Diskussionsprozess nachvollziehen. Für eine präventive politische Verfolgung würde das bislang ungeahnte Möglichkeiten bieten, auch für die Geheimdienste.

Auch von dieser Entwicklung sind bei weitem nicht nur radikale Linke betroffen. Praktisch jeder, der einen Computer nutzt, speichert darin höchstpersönliche, private Dinge. Seien es Fotos, Briefe oder geschäftliche Vorgänge – vor den staatlichen Hackern wäre nichts und niemand mehr geschützt.

Wir wissen heute, dass bereits seit zwei Jahren sogenannte Bundestrojaner auf „verdächtige“ Festplatten geschleust werden. Der Chef des Bundesverfassungsschutzes, Heinz Fromm, erklärte vor einigen Wochen im Innenausschuss des Bundestages, dass unter der früheren SPD-Grünen-Regierung eine entsprechende Dienstvorschrift erlassen worden ist.

Für den Bereich der Strafverfolgung, also nicht der Geheimdienste, sondern nur der Polizei, hat der Bundesgerichtshof im Februar geurteilt, dass online-Durchsuchungen rechtswidrig sind. Er hat sie praktisch mit Hausdurchsuchungen gleichgestellt und gefordert, dass es eine eindeutige Rechtsgrundlage geben muss. Seither fordert Schäuble ein neues Gesetz, die Sozialdemokraten sperren sich vorläufig noch. Es wäre schön, wenn sie aus ihren früheren Fehlern gelernt hätten, aber offen gesagt fehlt mir dazu der Glaube.

Anrede,

Der präventive Sicherheitsstaat gipfelt in der Zusammenführung der verschiedenen Sicherheitsbehörden. Polizei und Geheimdienste haben völlig verschiedene Kompetenzen und Techniken. Sie sind seit 1945 aus gutem Grund voneinander getrennt. Doch vor zwei Jahren hat das Gemeinsame Terrorabwehr-Zentrum in Berlin seinen Dienst aufgenommen. Darin sind sämtliche Geheimdienste, Landeskriminalämter, Landesämter für Verfassungsschutz, die entsprechenden Bundesbehörden, das Zollkriminalamt und die Bundespolizei vertreten, um ihre „Erkenntnisse“ über den Terrorismus auszutauschen. Auch das war eine Hinterlassenschaft von Otto Schily, die von Wolfgang Schäuble nur allzu begierig weiterentwickelt wurde.

Die Geheime Staatspolizei des Dritten Reiches war eine Behörde, die sowohl Geheimdienst als auch Polizei war. Sie hat durch geheimdienstliche Ermittlungen und durch die Anwendung von Zwangsmitteln – sprich: willkürliche Festnahmen und Folter – unzählige Verbrechen begangen. Damit sich so etwas nicht wiederholt, sieht das Grundgesetz zum einen den föderalen Aufbau der Polizei vor und zum anderen strikte Trennung der Kompetenzen.
So darf die Polizei nur gegen Verdächtige ermitteln, und sie muss im Prinzip über jeden Ermittlungsschritt Rechenschaft ablegen. Will sie eine Wohnung durchsuchen oder eine Festnahme vornehmen, muss sie eine richterliche Genehmigung einholen.
Die Geheimdienste dagegen können ohne jeden Anfangsverdacht ermitteln, sie können explizit Unverdächtige beobachten, sie sind, wie wir alle wissen, nicht kontrollierbar, noch nicht einmal durch das Parlament – aber sie dürfen niemanden festnehmen und auch sonst keine Zwangsmittel einsetzen.
Das Gemeinsame Terror-Abwehrzentrum hebt die Trennung dieser Behörden mit verschiedenen Aufgabenbereichen und Kompetenzen faktisch auf. Die Handlungskompetenzen von Polizei und Geheimdiensten bleiben getrennt, aber wenn der Informationsfluss keine Grenzen mehr kennt, dann wird das Trennungsgebot elegant umgangen.

Zum Anti-Terror-Zentrum gehört nun seit Anfang dieses Jahres auch die sog. Anti-Terror-Datei. Die 37 Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern tragen die Daten verdächtiger Personen zusammen. Als Kriterium gilt: internationaler Terrorismus mit Bezug zu Deutschland. Es soll also – noch! – nicht um den reinen inländischen Terrorismus gehen. Wenn aber jemand in Deutschland wohnt und Kontakte zu international operierenden Terrorvereinen unterhält, die in Deutschland Anschläge vorbereiten, dann würde das zur Aufnahme in die Datei genügen.

Das ist jedenfalls die regierungsamtliche Darstellung.

Wenn man sich allerdings den Gesetzestext ansieht, dann sieht man, dass hier die reine Willkür herrscht. Nicht nur Datenschützer lehnen diese Datei ab. Eine Vertreterin des Berliner Verfassungsschutzes warnte bei einer Anhörung im Bundestag davor, eine unkontrollierte Datenflut würde ihre Arbeit eher lähmen als ihr nützen. Da hat sie Recht: Das Gesetz erlaubt eine aberwitzige Datensammlung.

Es gibt überhaupt keine klaren Kriterien dafür, wer in die Antiterrordatei aufgenommen werden kann und wer nicht.
In die Datei kommt, wer verdächtigt wird, entweder Terrorist zu sein, Terrorismus zu unterstützen, zu befürworten oder hervorzurufen, oder wer Kontakt hat zu ebensolchen Verdächtigen.

Niemand kann wissen, ab welcher Stufe eines politischen Engagements er vom Staat in die Anti-Terror-Datei aufgenommen wird. Welche Äußerungen und Handlungen werden noch als legitim betrachtet, welche nicht? Zu wem darf man noch Kontakt haben, zu wem nicht mehr? Die studentische Wohngemeinschaft, in der jemand wohnt, der im islamischen Ausland – vielleicht – eine Terrorausbildung gemacht hat – ein Fall für den Kontaktschuld-Paragraphen?

Der verfassungsrechtliche Grundmangel der Anti-Terror-Datei besteht darin, dass sie keine präzisen Definitionen enthält. Ich behaupte, dass dieser Mangel politisch gewollt ist.
Wer, zum Beispiel, ist ein Terrorist?
Ist es terroristisch, ganze Landstriche mit Bombenteppichen zu überziehen, oder ist es terroristisch, sich gegen die Bombardements zu wehren?
Im Sinne der Nato war die UCK im Jahr 1999 eine Befreiungsbewegung, nicht eine Terrorbande. Terroristisch waren die jugoslawischen Soldaten und serbische Milizen. Heute wiederum gilt die gleiche UCK den Nato-Besatzungssoldaten im Kosovo sehr wohl als terroristisch. Dabei hat sich nicht die UCK geändert, sondern nur ihre politische Bewertung durch die Nato.
Was soll das bedeuten, Terrorismus „zu unterstützen, zu befürworten, oder hervorzurufen“? Wenn ich meine Meinung kundtue, dass die Besetzung Afghanistans rechtswidrig ist, befürworte ich dann damit den Terror der Taliban? Rufe ich Terror hervor, wenn ich Missstände in der Besatzungspolitik aufzeige? All das bleibt undefiniert.

Anrede

Mit Razzien bei Globalisierungskritikern und in linken Wohn- und Kulturprojekten wegen angeblicher Bildung einer terroristischen Vereinigung sollte auch die breite Protestbewegung im Vorfeld des Heiligendammer G8-Gipfels eingeschüchtert, kriminalisiert und gespalten werden. Der Paragraph 129a „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ ist ein Relikt der RAF-Hysterie aus dem deutschen Herbst. Damals wurde der Paragraph 129 „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, der bereits gegen die illegale KPD der 50er und 60er Jahre zur Anwendung kam, auf angeblich terroristische Gruppierungen ausgeweitet. Während seiner 30-jährigen Geschichte fand dieser Paragraph 129a unter anderem Anwendung gegen Aktivisten der Anti-Atom-Bewegung, der kurdischen PKK, der Antifa und zuletzt gegen Globalisierungskritiker. Der 129a gibt den Staatsanwaltschaften zahlreiche Sondervollmachten. Untersuchungshaft, die fast obligatorische umfassende Überwachung des Telekommunikationsverkehrs und der Ausschluss unliebsamer Verteidiger aus den Verfahren können problemlos angeordnet werden. Die Beteiligung an einer konkreten Straftat muss nicht nachgewiesen werden. Es reicht, wenn jemand in einem angeblich organisatorischen Zusammenhang mit den Tätern steht. Mit dem Paragraphen 129a wurde im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes der Weg vom Tat- zum Gesinnungsstrafrecht und zum Feindstrafrecht mit erheblichen verfahrensrechtlichen Folgen für die Betroffenen begangen.

Weit über 90 Prozent der 129a-Ermittlungsverfahren gelangten jedoch niemals zu einer Anklage geschweige denn zu einer Verurteilung wegen Terrorismus. Ziel des Paragraphen 129a ist neben der Kriminalisierung und Einschüchterung oppositioneller Bewegungen die umfassende Datensammlung vor allem über linke Strukturen und Aktivisten.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 fand die Bundesregierung ein günstiges Klima zur Einführung des schon lange in der Schublade liegenden §129b zur Verfolgung von im Ausland aktiven terroristischen Vereinigungen. Außenpolitische Interessen der Bundesregierung und die Einschätzungen der verbündeten Staaten bestimmen darüber, ob eine im Ausland bewaffnet kämpfende Oppositionsgruppe als Terroristen oder Freiheitskämpfer definiert wird. Bei Al Quaida dürfte die Definition noch relativ unumstritten sein, ebenso bei der irakische Islamisten-Gruppierung Ansar al Islam, gegen die sich bisher die Mehrzahl der rund 60 Ermittlungsverfahren nach §129b richtete. Beide Gruppierungen werden auch vom UN-Sicherheitsrat als terroristisch eingestuft. Doch 13 Ermittlungsverfahren richten sich gegen die marxistisch-leninistische Revolutionäre Volksbefreiungspartei/Front DHKP/C aus der Türkei, die auf türkischen Wunsch in die EU-Antiterrorliste aufgenommen wurde. Und auch gegen die Hamas wurde ein Verfahren eingeleitet. Sicherlich haben wir aus sozialistischer Sicht erhebliche Kritik an der Politik und Ideologie der Hamas, doch diese Partei hatte immerhin die Mehrheit der Palästinenser bei den Parlamentswahlen hinter sich. Es ist zu befürchten, dass der §129b zukünftig verstärkt gegen antiimperialistische und sozialistische Bewegungen zur Anwendung kommen wird, die über Unterstützer in Deutschland verfügen.

Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der Linkspartei zugegeben, dass sie momentan an einer Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze um die Paragraphen 129 c und d arbeitet. Bisher waren mindestens drei Personen notwendig, um von einer terroristischen Vereinigung zu sprechen. Mit dem geplanten Paragraphen 129 c sollen zukünftig auch Einzeltäter mit den selben umfassenden Sondervollmachten wie terroristische Vereinigungen verfolgt werden können. Begründet wird die Notwendigkeit neuer Anti-Terror-Paragraphen mit den zwei Kofferbombern, die im Sommer letzten Jahres Anschläge auf zwei Personenzüge vorbereitet haben sollen. Da kein dritter Täter gefunden wurde, konnten nur Anklagen wegen Mordversuchs vorbereitet werden, nicht jedoch wegen Terrorismus. Auch die angebliche Planung terroristischer Taten soll zukünftig bereits als Terrorismus verfolgt werden. Gemeint ist das Herunterladen von Bombenbastelanleitungen aus dem Internet oder das Beschaffen von Waffen, das bislang lediglich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verfolgt wurde. Wann die angebliche Vorbereitung eines Anschlages beginnt, ist reine Auslegungssache der Staatsanwaltschaften. Einschlägige Erfahrungen mit der Willkür der Justiz gibt es genug. Bekanntlich horten Neonazis Maschinengewehre nur zur Erinnerung an Opas Stalingradfeldzug, während bei Linken schon ein leerer Bierkasten und ein Reservekanister als Bombenlabor ausgelegt werden.

Anrede

welche Gewaltanwendung als Terror gilt und welche nicht, ist eine politische Frage, und das Gesetz der Antiterrordatei ist ein politisches Gesetz, das politische Folgen haben wird, in Form von politischen Strafverfahren und außergerichtlicher Verfolgung bis hinein nach Guantánamo. Ich will hier nur darauf hinweisen, dass selbst der Berichterstatter des Europarates, der Schweizer Liberale Dick Marty, keinen Zweifel daran hat, dass die Bundesregierung von der Existenz der geheimen, illegalen CIA-Gefangenenlager gewusst hat und die Aufklärung nach Kräften hintertrieben hat.

Diese Entwicklungen bedrohen uns potentiell alle. Real betroffen sind derzeit vor allem noch Migrantinnen und Migranten, Stichwort: Hassprediger. Aber dabei wird es nicht bleiben. Das gleiche Gesetz kann, nur geringfügig geändert, dazu dienen, politisch unliebsame Oppositionsbewegungen in Deutschland zu bekämpfen, und ich gehe davon aus, dass langristig auch genau das beabsichtigt ist.

Hier will ich mal eine Parallele zum Jahr 1907 ziehen: das deutsche Kaiserreich hat an seinen Untertanen in den Kolonien Maßnahmen durchexerziert, die an deutschen Staatsbürgern damals noch undenkbar erschienen.
Unmittelbarer Anlass war der Aufstand der Herero und Nama im damaligen Südwestafrika. Die Aufstandsbekämpfung ging über rein militärische Handlungen weit hinaus, wir müssen von einem regelrechten Völkermord reden. Die „feindliche Bevölkerung“ – also nicht nur Kämpfer, sondern auch Frauen und Kinder – wurde in Konzentrationslager gepfercht, die für Tausende zu Vernichtungslagern wurden.
Nach dem Krieg – der übrigens 1907 endete – wurde eine Passpflicht eingeführt – im Land reisen durfte nur, wer einen Pass hatte. Es wurden an die schwarze Bevölkerung Arbeitsdienstbücher ausgehändigt – in aller Regel gab es die Pflicht zur Arbeit, die häufig reinste Zwangsarbeit war. Es wurde eine rassistische, biologistische Rassenpolitik eingeführt, die z. B. Eheschließungen zwischen Deutschen und „Ureinwohnern“ verbot bzw. für ungültig erklärte.
Das waren Maßnahmen, die zum damaligen Zeitpunkt in Deutschland noch nicht denkbar gewesen wären. Maßnahmen, die an Afrikanern sozusagen getestet worden sind. Dreißig Jahre später waren sie dann auch mitten in Europa gang und gäbe: Passpflicht, Arbeitszwang, der Anspruch totaler Kontrolle über die Untertanen, das Reden von „Rassenschande“, KZ, Völkermord.

Es geht mir nicht darum, den Teufel an die Wand zu malen. Ich will nur darauf hinweisen: Wenn jetzt Gesetze eingeführt werden, die wir als rassistische Sondergesetzgebung begreifen müssen, dann dürfen wir uns nicht damit beruhigen, dass wir ja gar nicht gemeint sind. Das sind wir sehr wohl.

Die ganze Ausländergesetzgebung basiert auf einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber allen Nichtdeutschen. Migrantinnen und Migranten gehören zu den schwächsten Gliedern der Gesellschaft, die sich am schlechtesten wehren können.

Beispielhaft kommt dieses Misstrauen zum Ausdruck in der Rede von „Gefährdern“. Auch das ist kein juristisch präzisierter, sondern ein rein politischer Begriff, der zudem ausschließlich auf Nichtdeutsche angewendet wird und Einreiseverbote bzw. Ausweisung zur Folge haben kann.
Die offizielle Definition spricht bei einem Gefährder von einer Person, bei der „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen“, dass sie „Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird.“
Ein solcher „Gefährder“ war beispielsweise Murat Kurnaz – und an seinem Schicksal zeigt sich die ganze, brutale Willkürlichkeit der real existierenden Demokratie. Außenminister Steinmeier hat übrigens erklärt, er würde sich im Fall Kurnaz heute noch genau so verhalten wie damals – das sagt er heute, wo jeder weiß, dass Kurnaz jahrelang unter unerträglichen Bedingungen eingesperrt war und schließlich sogar von seinen Folterern für unschuldig gehalten wurde.
Das einzig Gute an diesem Fall ist, dass er uns jede Illusion nimmt, wozu der Imperialismus fähig ist, wenn er sich bedroht fühlt.

Der Umgang mit Verschleppungsopfern wie Khaled al Masri oder Murat Kurnaz, verdeutlicht den tief sitzenden Rassismus in diesem Staat. Menschen aus islamischen Ländern gelten – selbst wenn sie einen deutschen Pass besitzen oder seit langem hier leben – als Sicherheitsrisiko. Sicherheitserwägungen und die Frage nach der wirtschaftlichen Nützlichkeit waren auch federführend bei der Mitte Juni verabschiedeten Novelle zum Zuwanderungsgesetz.

Mit der Gesetzesnovelle sollte das deutsche Zuwanderungsrecht an die aufenthalts- und asylrechtlichen EU-Richtlinien angepasst werden. Anstatt die Chance zu einer umfassenden Bleiberechtsregelung zu nutzen, beinhaltet das Gesetz im Wesentlichen Verschlechterungen für die Betroffenen. Es handelt sich um ein Flüchtlingsabwehrgesetz, um Menschen ohne deutschen Pass zu schikanieren und abzuschieben.

Fast 200 000 Menschen leben seit Jahren als sogenannte Geduldete in Deutschland. Ihnen hat Schäuble vergangenen Herbst eine Bleiberechtsregelung versprochen, doch heraus kam eine Mogelpackung. Zuerst hat man den Geduldeten ein Arbeitsverbot erteilt. Nun sollen sie abgeschoben werden, wenn sie keine Arbeit haben. Der Druck auf diese Menschen, wirklich jede noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen, ist immens.

Wer keinen Pass hat, weil er ihn zum Beispiel auf seiner Flucht vernichten musste, bekommt in Zukunft kein Bleiberecht. Wenn ein einziges Familienmitglied die vorgesehenen Kriterien nicht erfüllt, wird gleich die ganze Familie in Sippenhaft genommen.

Anstatt Flüchtlingen zu helfen, wird ihnen der Flüchtlingsstatus genommen. Zum Beispiel sind 2 Millionen Iraker vor den Folgen des Krieges auf der Flucht. Die Bundesregierung hat durch die Bereitstellung von Logistik für die US-Besatzer eine Mitschuld daran. In dieser Situation beginnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Widerrufsverfahren gegen irakische Asylberechtigte. Tausende haben in den letzten Jahren ihren Asylstatus verloren. Ihnen drohen nun Kettenduldungen. Daran zeigt sich die inhumane Systematik dieses Flüchtlingsabwehrgesetzes.

Zum Thema Ausweisungen: Es werden neue Ausweisungsgründe eingeführt. Eltern, die ihre Kinder angeblich an der Integration hindern, sollen ausgewiesen werden. Hier wird Denunziation und Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Deutlich wird vor allem das abgrundtiefe Misstrauen der Bundesregierung gegenüber Einwanderern, vor allem gegenüber Menschen aus dem Nahen Osten. Das ist Stammtischpopulismus in Gesetzesform gegossen.

Mit dem Gesetz hebelt die Bundesregierung das Asylrecht weiter aus. In Zukunft genügt der bloße Verdacht der Einreise über einen sicheren Drittstaat, um Flüchtlinge sofort zurückzuweisen. Rechtsmittel gegen die Rückführung sollen ausgeschlossen werden. Das verstößt massiv gegen den Geist der Genfer Flüchtlingskonvention und hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.
Ausländerbehörden können nun Ausreisepflichtige ohne richterlichen Beschluss und ohne Vorwarnung einsperren. Zukünftig müssen Geduldete bei jedem Gang zur Ausländerbehörde zittern.

Der Roll Back im Ausländer- und Zuwanderungsrecht trägt zur weiteren Entrechtung von Hunderttausenden Kolleginnen und Kollegen bei, die in Billiglohnbereiche abgedrängt und bei der geringsten politischen oder kulturellen Auffälligkeit von Abschiebung bedroht sind. Hier sind gerade auch die Gewerkschaften gefordert, die Betroffenen zu unterstützen und einer Spaltung in Deutsche und Nichtdeutsche zu Lasten beider entgegenzutreten.

Anrede,

Ich will abschließend auf die Militarisierung der Innenpolitik eingehen.
Die Bundesregierung, vor allem die Union, fordert seit ihrem Amtsantritt, die Bundeswehr auch im Inland einzusetzen. Die Grünen tun heute so, als seien sie strikt dagegen, aber das Luftsicherheitsgesetz aus dem Jahr 2005 trägt auch die Unterschrift der Grünen.

Die SPD versucht ebenfalls, den Eindruck zu erwecken, als sei sie gegen die Unionspläne. Tatsächlich gibt es Unterschiede zwischen den Regierungsparteien. Die CDU würde Soldaten am liebsten mit Objektschutz und anderen Polizeiaufgaben betrauen, wogegen sich die SPD noch sperrt. Einig sind sich aber beide darin, einen Weg finden zu wollen, das Luftsicherheitsgesetz doch noch einzuführen.

Es waren vor allem zwei Gründe, warum das Bundesverfassungsgericht im Februar vorigen Jahres das Gesetz verworfen hat:
Zum einen, weil nach geltender Rechtslage die Bundeswehr im Inland keine „militärtypischen“ Waffen einsetzen darf. Das lässt sich ändern und soll nach dem Willen der Regierung auch geändert werden. Gestritten wird nur noch, ob man dafür Artikel 87a des Grundgesetzes ändert, in dem vom Verteidigungsfall die Rede ist, oder Artikel 35, der die Inlandseinsätze regelt. Herauskommen soll am Ende jedenfalls, dass die Bundeswehr präventiv tätig werden kann, um zur „Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls“ beizutragen.
Was von der Bundesregierung dabei nicht thematisiert wird, ist der Aspekt der Menschenwürde. Das zentrale Motiv der Karlsruher Entscheidung war nämlich die Aussage, dass man nicht Leben gegen Leben aufrechnen könne. Es sei „schlechterdings unvorstellbar“, hatten die Richter erklärt, dass der Staat unschuldige Menschen vorsätzlich töten dürfe. Die Menschenwürde gehört zum Garantiebestand des Grundgesetzes, da hilft der Regierung also keine Verfassungsänderung. Das Gericht hat auch darauf hingewiesen, dass die Irrtumswahrscheinlichkeit in dieser Sache extrem hoch ist. Vom Boden aus kann niemals mit Sicherheit beurteilt werden, was an Bord eines Flugzeuges eigentlich los ist. Es kann auch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, ob ausschließlich Terroristen an Bord sind oder auch unschuldige Passagiere. Wer trotzdem ein Flugzeug-Abschussgesetz einführen will, zeigt damit ganz deutlich, wie wenig er vom Grundgesetz und dem Grundrecht auf Leben und Menschenwürde hält.

Beim G8-Gipfel haben wir jetzt gesehen, wohin die Entwicklung geht. Die Bundeswehr war schon häufig im Einsatz, sei es bei der Fußball-WM oder beim Bush-Besuch. Schon diese Einsätze hielten wir für sachlich überflüssig und rechtlich fragwürdig. Aber die Bundeswehr hatte sich da doch weitgehend noch im Hintergrund gehalten und sich vor allem darauf konzentriert, der Polizei einfachere Hilfestellung zu geben, wie etwa Betten in Kasernen bereitzustellen oder die Verpflegung zu organisieren.
Was jetzt beim Gipfel geschehen ist, ist eine ganz klare Eskalation. Monatelang hat die Bundesregierung den wirklichen Umfang des Bundeswehreinsatzes verschleiert und versichert, es gehe nur um einfache Amtshilfe. Tatsächlich war die Bundeswehr noch nie derart intensiv mit polizeilichen Arbeiten beschäftigt wie jetzt rund um Heiligendamm.

Die Bundeswehr direkt polizeiliche und einsatzbezogene Maßnahmen durchgeführt. Spähpanzer haben die Verkehrsströme nach Demonstranten ausgeforscht, Tornados der Luftwaffe sind mehrfach über die Protestcamps gerast und haben dabei Hunderte von Bildern geschossen. So dumm, zu glauben, auf diesen Bildern könne man allenfalls die Umrisse von Personen erkennen, aber sie nicht identifizieren, sind wir nicht.

Scheinbar eindeutig hatte die Bundesregierung beteuert, die Bundeswehr werde keine polizeilichen oder einsatzbezogenen Maßnahmen durchführen. Aber die Fähigkeiten von Spähpanzern und Tornados sind eine direkte Zuarbeit an die Polizei. Die Bundeswehr hat durch ihre Leistungen gezielt dazu beigetragen, polizeiliche Maßnahmen zu unterstützen. Die Fotos der Tornados wurden der Polizei ausgehändigt, neben den Fennek-Panzern standen Polizisten, die sofort benachrichtigt werden konnten, um polizeiliche Maßnahmen einzuleiten.
Die Qualität dieses Einsatzes noch mit Gulaschkanonen zu vergleichen, wie das die Bundesregierung versucht, ist absurd. Die Bundeswehr hat obrigkeitliche Aufgaben der Polizei unterstützt und dadurch selbst an der Ausübung hoheitlicher Gewalt im Inland teilgenommen.
Mit „Amtshilfe“ hat das nichts mehr zu tun.

Der Protest gegen diese Einsätze zeigt, dass diese Entwicklung nicht unwiderruflich ist. Entlarvend ist allerdings das Verhalten der SPD. Nach außen hin spielt sie den großen Bedenkenträger und wirft der Regierung sogar leichtfertigen Umgang mit der Verfassung vor. Im Innenausschuss des Bundestages, wo keine Fernsehkameras zugeschaltet sind, beschränkt sich die SPD dann darauf, den Tornado-Einsatz nur noch als „einsatzpsychologisch unklug“ zu bewerten. Verfassungsrechtlich sei das aber kein Problem.

Anrede,

man muss sich bei dieser ganzen Entwicklung fragen, was die Herrschenden eigentlich bezwecken. Es scheint ja im Moment überhaupt keine Notwendigkeit zu geben, die Opposition quasi unter Kriegsrechtsbedingungen zu stellen. Es gibt niemanden, den die Herrschenden ernsthaft als „Gefährder“ einstufen müssten, es gibt nicht die Spur einer ernsthaft systemüberwindenden Opposition.

Aber gab es denn einen „richtigen“ Grund für die Einführung der Notstandsgesetze in den 1960er Jahren? Die Regierenden zögern nicht, die Basis ihrer Herrschaft zu verbreitern, wenn sie die Gelegenheit dazu sehen.
Das ist aus Herrschaftssicht, nur allzu verständlich. Wer will ausschließen, dass es auch in Deutschland in Zukunft größere soziale Kämpfe geben wird, in denen der Kapitalismus angegriffen wird? Schon jetzt soll Kapitalismus-Kritik in die nähe des Terrorismus gerückt werden. Ich erinnere hier an die hysterischen Reaktionen auf das Grußwort des ehemaligen RAF-Aktivisten Christian Klar zur Rosa-Luxemburg-Konferenz Anfang des Jahres. Rechte Politiker wie Bayerns scheidender Ministerpräsident Edmund Stoiber wollten Christian Klar deswegen bis zu seinem Tode hinter Gittern wissen. Der baden-württembergische Justizminister strich bereits genehmigte Hafterleichterungen und Bundespräsident Horst Köhler lehnte schließlich das von Klar gestellte Gnadengesuch ab. Wer – wie Christian Klar – auf eine Zukunft jenseits von Ausbeutung und Profitsystem hofft, muss mit Sanktionen rechnen. Das zumindest soll in der Öffentlichkeit suggeriert werden.

Die Herrschenden denken bei der Vorbereitung der präventiven Konterrevolution weiter als viele der Beherrschten, und es wäre ein großer Erfolg dieser Konferenz, wenn sich an diesem Zustand etwas ändern würden.

Sozialistenkongress_Stuttgart_Grundrechteabbau.pdf