Pressemitteilung: Bundesregierung will weitere Antiterrorgesetze

Die Bundesregierung will die berüchtigten Antiterrorparagraphen 129, 129a und 129b ausweiten. Auch Einzeltäter sollen zukünftig wie terroristische Vereinigungen verfolgt werden. Als Beleg für die Notwendigkeit einer solchen Ausweitung gibt das Bundesjustizministerium das laufende Verfahren gegen die libanesischen Kofferbomber an. Doch Mord und Mordversuch wie im Falle der Kofferbomber sind mit den vorhandenen Gesetzen problemlos strafrechtlich zu verfolgen. Es gibt keine Rechtfertigung für eine weitere Ausdehnung der „Antiterrorparagraphen“. Das mit ihnen in Verbindung stehende politische Sonderstrafrecht gehört vielmehr in die Mottenkiste der Geschichte.

Bereits der Paragraph 129a hat sich als politischer Kampfparagraph erwiesen, der vorrangig dazu dient, missliebige Bewegungen von Atomkraftgegnern bis zu globalisierungskritischen Gruppen zu kriminalisieren, einzuschüchtern und umfassende Erkenntnisse über deren innere Struktur zu gewinnen. Weit über 90 Prozent aller 129a-Verfahren werden am Ende eingestellt, die gewonnenen Erkenntnisse aber zu 100 Prozent weiterverwertet.

Der 129b knüpft noch nicht einmal mehr an Straftaten an, die in Deutschland begangen werden. Eine noch größere Willkür als bei der Anwendung des 129a ist zu befürchten, weil dabei auch außenpolitische Erwägungen eine Rolle spielen werden. Undenkbar wäre beispielsweise gewesen, Unterstützer der völkisch-terroristischen Gruppierung „Befreiungsarmee des Kosovo“ (UCK) zu verfolgen – dies hätte in eklatantem Widerspruch zur damaligen außenpolitischen Linie gestanden.

Die Antwort der Bundesregierung ist hier nachzulesen:

1605547_Verschärfung_Sicherheitsgesetze.pdf