Pressemitteilung: EU-Richtlinien zu Asyl- und Aufenthaltsrecht sind Integrationsfeindlichkeit per Gesetz

„Die Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass die Umsetzung der Richtlinien im Flüchtlingsschutz ungenügend und lückenhaft ist“, stellt Jelpke fest. „Die Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention werden unterlaufen, der Zugang zu Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz weiter erschwert.“ Die Regelung zum Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge sei zwar im Grundsatz begrüßt worden, es habe aber auch deutliche Kritik gegeben: die Bleiberechtsregelung stelle viel zu hohe Anforderungen, eine langfristige Lösung des Problems der Kettenduldungen werde nicht erreicht.

„Die Ausgrenzung per Gesetz reicht einigen Hardlinern in der CDU/CSU offenbar noch nicht“, so Dagdelen. „Ausgerechnet für Frauen, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsheirat wurden, sollen die mit der Novelle des Zuwanderungsgesetzes ohnehin erschwerten aufenthaltsrechtlichen Regelungen weiter verschärft werden.“ Mit einer Verlängerung der Wartefrist vor Erteilung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts auf vier Jahre sollen so genannte Scheinehen bekämpft werden. Dagdelen: „Rassistische Töne seitens der Union sind in der Integrationsdebatte leider nichts Neues. Nun kommt noch Frauenfeindlichkeit hinzu.“

Die beiden Politikerinnen lehnen die Änderungen des Zuwanderungsgesetzes als „asylrechtliche Katastrophe“ und „Integrationsfeindlichkeit per Gesetz“ ab: „DIE LINKE. solidarisiert sich mit den heute und in den nächsten Tagen stattfindenden Protesten in Berlin für ein umfassendes Bleiberecht und gleiche Rechte für alle.“