Pressemitteilung: Grenzüberschreitende Kurdenverfolgung: Sakine Cansiz muss freikommen

Am 19. März wurde die kurdische Politikerin Sakine Cansiz in Hamburg aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen. Die türkische Justiz wirft Cansiz die Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans PKK vor. Dafür drohen ihr in der Türkei die Höchststrafe von 22 ½ Jahren Haft sowie Folter und Misshandlung.

Sakine Cansiz, die nach dem Militärputsch von 1980 bereits 12 Jahre in türkischen Gefängnissen verbracht hatte, hat in Frankreich politisches Asyl erhalten. Doch die deutsche Justiz setzt sich über diese Entscheidung eines anderen EU-Mitgliedslandes hinweg.

Erneut macht sich die deutsche Justiz so zum Handlanger der türkischen Unterdrückungspolitik. Diese grenzüberschreitende Verfolgung politisch aktiver Kurdinnen und Kurden muss endlich ein Ende habe.

In ähnlichen Fällen haben Senate der Oberlandesgerichte die Auslieferung politisch Verfolgter an die Türkei aufgrund drohender Folterungen für unzulässig erklärt. Auch genügen die von türkischen Behörden vorgelegten „Beweise“ in keiner Weise deutschen Rechtsstandards.

Ich appelliere daher an das Hanseatische Oberlandesgericht, eine Auslieferung von Frau Cansiz an ihre Verfolger in der Türkei auf keinen Fall zuzulassen und den Haftbefehl unverzüglich aufzuheben.

PE_070326_Sakine_Cansiz.pdf