Pressemitteilung: Zuwanderungsgesetz wird endgültig zum Ausweisungs- und Abwehrgesetz

Als Deckmantel ihrer integrationspolitischen Diskriminierungspolitik dient der Bundesregierung die fällige Umsetzung von EU-Richtlinien. Allerdings gehen die geplanten Verschärfungen weit über die notwendigen Anpassungen hinaus. So sollen Personen, die in „schwerwiegender Weise“ etwa die Integration von Familienangehörigen beeinträchtigen und hartnäckig durch einen „besonders integrationsfeindlichen Charakter“ auffallen, ausgewiesen werden können. Gleiches betrifft jene, die zu Hass aufstacheln und Teile der Bevölkerung „böswillig verächtlich machen“ oder beschimpfen. Leider gilt dies nicht für bundesdeutsche Politikerinnen und Politiker, die in permanenter Art und Weise Flüchtlinge diskriminieren und Migrantinnen und Migranten mit rassistischen Klischees belegen.

Bliebe es bei den Planungen, hätte sich wieder einmal die Union in der Zuwanderungspolitik gegenüber der SPD durchgesetzt. Und das erneut ohne irgendeine konstruktive Gegenleistung. Siehe Bleiberechtsregelung. Der Kompromiss sieht vor, die Betroffenen zweieinhalb Jahre schmoren zu lassen, bis endgültig über ihren Aufenthaltsstatus entschieden wird. Weiterhin handelt es sich nur um eine einmalige Regelung. Kettenduldungen wird es also auch in Zukunft geben, geduldete Flüchtlinge werden weiterhin von Zugang zu Bildung und Arbeit ausgeschlossen sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre integrationsfeindliche Politik aufzugeben und die Verschärfung des Zuwanderungsrechts zurückzunehmen.