Pressemitteilung: Politisch Verfolgte werden als Informanten benutzt

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) leitet Erkenntnisse aus Asylverfahren an das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum in Berlin. Dort sind Polizei- und Geheimdienste aus Bund und Ländern vertreten. Auch die Speicherung in der neuen Anti-Terror-Datei ist vorgesehen.

Das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Asyl-Anhörern und Asyl-Suchenden wird damit entscheidend beeinträchtigt. Wenn die Flüchtlinge damit rechnen müssen, dass ihre Angaben zu Oppositionskreisen im Verfolgerstaat an eine kaum kontrollierbare Vielzahl von Sicherheitsbehörden gelangen, ist keine Vertrauensbasis mehr gegeben. Denn diese Informationen können auch ausländischen Nachrichtendiensten mitgeteilt werden. Zwar erklärt die Bundesregierung, „nur nach sorgfältiger Prüfung“ Daten ins Ausland zu leiten und darauf zu achten, ob „eine rechtsstaatswidrige Behandlung des Betroffenen zu befürchten ist“. Doch angesichts jahrelanger Erfahrung mit CIA-Entführungen, Guantánamo und deutscher Beihilfe zu diesen Handlungen liegt auf der Hand: Kein Geheimdienst irgendeines Staates schert sich um menschenrechtliche Standards.

Asylsuchende werden demnach in die verzweifelte Situation gebracht, entweder umfangreich ihre Kontakte ins Heimatland zu schildern und damit möglicherweise Freunde und Verwandte ans Messer zu liefern, oder sie riskieren ihre Anerkennung als Asylberechtigte. Ihre Angaben können von der sogenannten „AG Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“, dem Bindeglied zwischen BAMF und Terror-Abwehrzentrum, auch dazu missbraucht werden, die Abschiebung anderer Ausländer zu veranlassen, „soweit dies im Einzelfall angezeigt ist“.

Solche Methoden verletzen massiv das Grundrecht auf Asyl. Politisch Verfolgte müssen geschützt und nicht als unfreiwillige Denunzianten missbraucht werden!

Den Volltext der Antwort der Bundesregierung finden Sie auf meiner Homepage.