Antwort Kleine Anfrage (16/3746): Behördlicher und rechtlicher Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen

In einer Kleinen Anfrage (16/3447) hatten wir die Bundesregierung nach dem Umgang mit Flüchtlingen befragt, die unter traumatischen Störungen leiden. Unter anderem geht es um ihren Anteil an den AsylantragstellerInnen, die Zahl der ausreisepflichtigen AusländerInnen, die wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht abgeschoben wurden und wie allgemein der Umgang mit Betroffenen von PBTS durch die Ausländerbehörden ist. Aus der Antwort (16/3746) geht unter anderem hervor, dass beim Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen die Prioritäten der deutschen Flüchtlingspolitik gewahrt bleiben: oberstes Ziel ist immer die Abschiebung, koste es was es wolle. weiter …

Pressemitteilung: Schlamperei bei Zwangsarbeiter-Entschädigung

Hunderttausende von Briefen nicht geöffnet – Opfer des Faschismus werden nun zu Opfern der Bürokratie.

Zur morgen stattfindenden „abschließenden“ Kuratoriumssitzung der „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ erklärt die Kuratorin und innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke:

Etlichen NS-Zwangsarbeitern droht die Entschädigung verweigert zu werden, weil die Bearbeitung ihrer Anträge verzögert worden ist.
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Pressemitteilung: Zynischer Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen

Mit einer kleinen Anfrage wollte DIE LINKE. in Erfahrung bringen, wie Deutschland mit traumatisierten Flüchtlingen umgeht (Bt-Drs 16/3447). Unter anderem ging es dabei um die Zahl derjenigen Asylbewerber(innen), die gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) geltend machten (etwa 6% aller Asylsuchenden). Im Jahr 2005 wurde bei 440 Asylsuchenden durch das Bundesamt ein Abschiebungsverbot aufgrund einer PTBS festgestellt, weil eine Behandlung im Herkunftsland unmöglich und deshalb mit schwer wiegenden Gesundheitsgefahren zu rechnen ist.
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Antwort Kleine Anfrage (16/3763): Überwachung der LINKE.-Abgeordneten durch den >Verfassungsschutz< (Nachfrage zu 16/1590)

Auch wenn die Bundesregierung sich in der Antwort auf einer früheren Kleinen Anfrage gegenteilig äußerte, ist doch längst bekannt, dass führende Mitglieder der LINKE. auf Listen des „Verfassungsschutzes“ stehen. Offensichtlich wird auf Personal abgestellt, um deren Reden auf Parteitagen mitzuhören. Steht zu hoffen, dass die Entsandten da vielleicht am Rande was von Demokratie lernen … weiter …

Antrag (16/3537): Abschiebehaft abschaffen!

In einem Antrag zum Beschluss im Bundestag setzt sich die Fraktion DIE LINKE. dafür ein, die rechtlichen Grundlagen der Abschiebehaft und der Inhaftierungspraxis grundsätzlich zu überprüfen. Die Abschiebehaft wird dabei vor allem als weitgehender Grundrechtseingriff betrachtet, der in keinem Verhältnis zum beabsichtigten Zweck steht: die Durchsetzung einer Verwaltungsentscheidung, nämlich die Aufenthaltsbeendigung. Konkret sind davon beispielsweise auch Minderjährige betroffen, schwangere Frauen oder Menschen, die trotz traumatischer Schäden abgeschoben werden sollen. Zudem werden die konkreten Haftbedingungen durch die Privatiserung von Abschiebeknästen immmer schlechter. Dennoch soll die Abschiebehaft im Rahmen der Umsetzung von EU-Richtlinien im Asyl- und Aufenthaltsrecht noch weiter ausgedehnt werden – der derzeitige Innenminister Schäuble profitiert dort von dem „Verhandlungserfolg“ seines Amtsvorgängers Schily. weiter …

Dokumentiert: Tagesspiegel: Rechtsextreme Szene besitzt bundesweit 20 Immobilien

Berlin – Nach Erkenntnissen der Bundesregierung besitzt die rechtsextreme Szene bundesweit rund 20 Immobilien, die als
Veranstaltungs-, Schulungs- oder Konzerträume genutzt werden. Allein in Thüringen verfügen die Rechtsextremen über drei
Immobilien, in elf weiteren Bundesländern über zwei beziehungsweise eine. Das geht aus der dem Tagesspiegel vorliegenden
Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/3706): Immobilienkäufe der rechtsextremen Szene

Immobilienkäufe der rechtsextremen Szene, u.a. durch den NPD-nahen Anwalt Jürgen Rieger aus Hamburg, sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Sie zwingen zudem die oft schon finanziell klammen Kommunen, mit hohen Kaufsummen den Neonazis die Immobilien vor der Nase wegzukaufen und so zu verhindern, dass ihr Ort zu einer rechtsextremen Wallfahrtsstätte wird. Wir haben die Bundesregierung nach aktuellen Erkenntnissen zu diesen Problemen befragt. weiter …