Pressemitteilung: Debatte um Bleiberecht sachlich und zielorientiert führen

Die Aussagen der Integrationsbeauftragten Prof. Böhmer sind ein richtiges Signal. Sie hat den Zusammenhang zwischen einem Bleiberecht, das jahrelange Ausgrenzung beendet, und Integration richtig benannt. Wer Integration will, muss sich auch für ein Aufenthaltsrecht einsetzen, dass nicht auf Ausschluss zielt.

Ich bin allerdings skeptisch, ob sich die Innenminister überhaupt auf eine humanitäre Lösung verständigen können. Wenn es überhaupt zu einer Einigung kommt, ist ein „Bleiberecht light“ zu befürchten, dass die Mehrzahl der Betroffenen von einem Aufenthaltsrecht ausschließt.

In diese Richtung weisen die Äußerungen des niedersächsischen Innenministers Schünemann. Er betätigt sich als geistiger Brandstifter. Bewusst erweckt er den Eindruck, dass die Betroffenen nur durch Lug und Trug ihre Abschiebung verhindern. Offensiv fordert er, alle abzuschieben, die ihre Nützlichkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht unter Beweis stellen können. Unter völliger Verdrehung der Tatsachen stellt er Asylbewerber als Abzocker hin, die angeblich großzügige Sozialleistungen erhalten.

Solche Argumente vom Stammtisch sind nicht dienlich, eine Lösung des Problems der Kettenduldungen herbeizuführen. Ich halte an meiner Forderung fest, dass vom Bundestag klare gesetzliche Regelungen im Sinne der Betroffenen beschlossen werden müssen.

PE_060901_Schünemann.pdf