Pressemitteilung: Luftsicherheit – Koalitionspolitiker versuchen Karlsruher Urteil zu umgehen

Luftsicherheit – Koalitionspolitiker versuchen Karlsruher Urteil zu umgehen
und sind damit offen verfassungsfeindlich
Nach dem Verfassungsurteil zum Bundeswehreinsatz im Inland sind Vertreter der
Koalitionsparteien dazu übergegangen, offen verfassungsfeindliche Initiativen zu
entwickeln.
Das Verbot, Flugzeuge abzuschießen, gelte nicht, wenn die Flugzeuge im Ausland
entführt worden seien, behauptet SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. Diese
Ansicht ist abenteuerlich. Die Menschenwürde macht nicht an der Landesgrenze
Halt. Als nächstes wird dann wohl behauptet, das Grundrecht auf Leben habe nur,
wer einen deutschen Pass hat, sich in Deutschland aufhält und ausschließlich
deutsche Transportmittel benutzt.
Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber, der seine Forderung, die
Bundeswehr solle Objektschutz während der Fußball-WM leisten, damit begründet,
die Truppe habe in Bayern effektiv den Schnee weggeräumt, zeigt damit, dass er
einiges vom Schnee versteht, aber wenig von Sicherheit und Grundrechten.
Wer Schnee räumen kann, kann noch lange nicht Fußballfans in Schach halten. Und
wer Vogelkadaver aufsammelt, soll keine Flugzeuge vom Himmel holen. DIE LINKE
empfiehlt der Bundesregierung, sich am Grundgesetz zu orientieren. Bewaffnete
Militäreinsätze im Inland sind zu Friedenszeiten verboten und sollen es auch bleiben.

PE_060220_Kein_Bundeswehreinsatz_im_Inland.pdf