Pressemitteilung: DIE LINKE. bringt Gesetzentwurf für Bleiberecht ein

Trotz gegenteiliger Behauptungen bei der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes
fallen immer noch viele Flüchtlinge durch die weiten Maschen des Flüchtlingsschutzes
in Deutschland. Das Problem der so genannten Kettenduldungen ist nicht
gelöst worden, im Gegenteil. Über 120.000 leben schon über zehn Jahre in der Bundesrepublik
(BT-Drs. 16/307). Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht zwar die Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Aber die Wirklichkeit zeigt,
dass die Ausländerbehörden diese Regelung sehr restriktiv handhaben. Dies führt zu
genannten „Kettenduldungen“. Die Betroffenen sind auf Sozialhilfe verwiesen. Eine
Arbeitserlaubnis erhalten sie nur sehr selten. Und wenn, bleibt ihnen der Zugang zum
Arbeitsmarkt oft versperrt, denn hier gilt: Arbeit zuerst für Deutsche! In einer ähnlichen
Lage befinden sich Asylbewerber und –bewerberinnen, die zum Teil länger als
zehn Jahre auf die Entscheidung über ihren Antrag warten müssen. Diese Menschen
brauchen eine Perspektive. Deshalb fordern wir mit unserem Gesetzentwurf die bedingungslose
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach fünfjährigem Aufenthalt, verbunden
mit einer Arbeitserlaubnis. Für folgende Gruppen soll es schon nach dreijährigem
Aufenthalt einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geben: Kinder,
Erziehungsberechtigte mit Kindern, Menschen die durch Gewalterfahrungen in
ihren Herkunftsländern traumatisiert sind oder die hier Opfer rassistischer Gewalt
geworden sind. Eine einmalige stichtagsbezogene „Altfallregelung“, wie sie die Grünen
vorschlagen, geht uns nicht weit genug.
Die Fraktion Die Linke. unterstützt das Aktionsprogramm von Flüchtlingsinitiativen
und anderen Gruppen am 19.01. unter dem Motto „Hier geblieben!“ und ihre Forderung
für ein abschiebefreies Jahr 2006.

PE_060118_Bleiberecht.pdf