Pressemitteilung: Abschiebungen nach Togo sofort stoppen!

In Togo herrscht eine brutale Militärdiktatur. Asylsuchende, die dorthin abgeschoben
werden, „verschwinden“ nach ihrer Ankunft, wenn sie nicht in die benachbarten
Länder fliehen können. Flüchtlinge dürfen nach geltendem Recht nicht abgeschoben
werden, wenn akute Verfolgungsgefahr besteht, sobald sie zurückkehren. Das ist
hier der Fall. Alassane Moussbaoun ist Aktivist der „Internationalen Kampagne gegen
die Diktatur in Togo und anderen afrikanischen Ländern“. Außerdem ist Togo kein
„sicheres Herkunftsland“, wie der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Gernot Erler
(SPD) letzte Woche im Bundestag ausdrücklich betont hat. Das alles ist auch den
Ausländerbehörden bekannt. Trotzdem versuchen sie, die togolesischen Flüchtlinge
so schnell es geht außer Landes zu schaffen. Dabei schrecken sie vor Rechtsbruch
nicht zurück: Herr Adrzakou wurde am Tage der gerichtlichen Verhandlung seines
Asylfolgeverfahrens in Abschiebehaft genommen. Die Verhandlung konnte deshalb
nicht stattfinden. Damit liegen die Mitarbeiter der Behörde auf der Linie der
Flüchtlingspolitik in der Bundesrepublik und der EU. Oberstes Ziel ist nicht der
Schutz der Opfer von Krieg und Verfolgung, sondern Abschottung und Ausweisung
derjenigen, die die Mauern der Festung Europa überwunden haben.
Die Linke. im Bundestag fordert dagegen die volle Wiederherstellung des Art. 16 des
Grundgesetzes („Politische Verfolgte genießen Asyl“) und einen Ausbau des
humanitären Flüchtlingsschutzes. Wir begrüßen die Proteste gegen die Abschiebung
der togolesischen Flüchtlinge und fordern die sofortige Entlassung von Herrn
Moussbaou und Herrn Adrzakou aus der Abschiebehaft. Wir unterstützen die
Forderung nach einem generellen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Togo.

PE_060123__AbschiebungTogo-1.pdf